# MassivPlan > MassivPlan vermittelt zwischen privaten Eigentümern in Deutschland und Handwerksbetrieben. Ein Agent liest die Beschreibung eines Vorhabens in Alltagssprache, fragt gezielt nach, was den Preis bestimmt, und schreibt daraus eine Projektakte: ein Leistungsverzeichnis mit Mengen, Einheiten und Preisspannen. Die vom Eigentümer ausgewählten Betriebe bieten auf genau diese eine Liste, damit die Angebote Position für Position vergleichbar sind. Adresse: https://massivplan.com Sprache: Deutsch. Markt: Deutschland. Zielgruppe: private Eigentümer. Beträge auf den Seiten sind Bruttospannen inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer, hochgerechnet für einen typischen Fall. ## Vorhaben 31 Vorhaben, gruppiert nach 4 Familien. Übersicht: https://massivplan.com/vorhaben - [Wärmepumpe einbauen lassen](https://massivplan.com/waermepumpe): Sagen Sie in zwei Sätzen, was bei Ihnen steht. Daraus entsteht eine vollständige Liste der Arbeiten, mit Mengen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 27.668 € – 56.406 € brutto, geprüft am 2026-08-06. - [Heizung erneuern lassen](https://massivplan.com/heizung): Gas, Pellet oder Fernwärme, und was der Unterschied kostet. Aus zwei Sätzen entsteht eine Liste der Arbeiten, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 12.352 € – 26.156 € brutto, geprüft am 2026-08-07. - [Solaranlage installieren lassen](https://massivplan.com/solaranlage): Sagen Sie in zwei Sätzen, wohin die Anlage soll. Daraus entsteht eine vollständige Liste der Arbeiten, mit Mengen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 20.349 € – 35.046 € brutto, geprüft am 2026-08-07. - [Wallbox installieren lassen](https://massivplan.com/wallbox): Die Box kostet weniger als die Leitung, die zu ihr führt. Was der Elektrobetrieb wirklich abrechnet, wann der Netzbetreiber zustimmen muss statt nur Bescheid zu bekommen, und welcher Posten auf Ihrer Rechnung gar nicht von ihm stammt. Typischer Fall 1.940 € – 5.534 € brutto, geprüft am 2026-09-09. - [Stromspeicher nachrüsten lassen](https://massivplan.com/stromspeicher): Sagen Sie, wie viel Strom Sie im Jahr verbrauchen. Daraus entsteht eine Liste für den Speicher an Ihrer bestehenden Anlage, ohne Generator und ohne neuen Zähler, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 6.010 € – 11.722 € brutto, geprüft am 2026-10-02. - [Dach sanieren lassen](https://massivplan.com/dachsanierung): Beschreiben Sie in zwei Sätzen, was bei Ihnen ansteht. Daraus entsteht eine vollständige Liste der Arbeiten, von der Gerüststellung über den Abbruch bis zur Entsorgung, mit Mengen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 32.844 € – 73.007 € brutto, geprüft am 2026-09-11. - [Dachstuhl sanieren lassen](https://massivplan.com/dachstuhl): Die eine Position, die ein ehrliches Angebot enthalten muss, kostet weniger als ein Prozent des Auftrags: dass jemand die Sparren freilegt und aufschreibt, was er sieht. Alles danach hängt an diesem Befund, und vorher weiß es niemand. Typischer Fall 14.211 € – 33.063 € brutto, geprüft am 2026-09-09. - [Dach von innen dämmen lassen](https://massivplan.com/dach-daemmen): Die Dämmung, für die kein Gerüst steht und kein Ziegel herunterkommt: vom Dachboden aus zwischen die Sparren, mit einer Dampfbremse davor. Zwei Positionen, eine dritte, wenn die Sparren zu niedrig sind, und ein Ausschluss, den diese Seite beim Namen nennt. Typischer Fall 8.497 € – 18.992 € brutto, geprüft am 2026-09-11. - [Dachrinne erneuern lassen](https://massivplan.com/dachrinne): Sagen Sie, ob nur die Rinne neu soll oder auch ein Schneefanggitter. Daraus entsteht eine Liste in Metern, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können, ohne dass ein Dach neu gedeckt wird. Typischer Fall 1.176 € – 2.321 € brutto, geprüft am 2026-10-01. - [Fassade dämmen und sanieren lassen](https://massivplan.com/fassade): Drei Verfahren, zwischen denen der Faktor sieben liegt, und die Entscheidung hängt am Aufbau Ihrer Wand. Beschreiben Sie, was Sie sehen, und Sie bekommen eine Liste der Arbeiten, auf die mehrere Betriebe dasselbe bieten. Typischer Fall 24.121 € – 32.404 € brutto, geprüft am 2026-08-10. - [Fenster austauschen lassen](https://massivplan.com/fenster): Sagen Sie, wie viele Fenster es sind und was Sie stört. Daraus entsteht eine Liste aller Arbeiten samt Laibung, Fensterbänken und Entsorgung, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 10.651 € – 25.645 € brutto, geprüft am 2026-08-07. - [Rollladen nachrüsten lassen](https://massivplan.com/rollladen): Ein Vorhaben mit genau einer Position und drei Fragen davor: wohin der Kasten kommt, wer den Motor mit Strom versorgt, und welches Handwerk überhaupt zuständig ist. Die letzte Antwort überrascht die meisten. Typischer Fall 3.808 € – 10.472 € brutto, geprüft am 2026-09-09. - [Haustür austauschen lassen](https://massivplan.com/haustuer): Ein Auftrag, der an einem Tag erledigt ist, und trotzdem vier Entscheidungen enthält, die den Preis verdoppeln können. Beschreiben Sie Ihre Situation, und Sie bekommen eine Liste, auf die mehrere Betriebe dasselbe bieten. Typischer Fall 3.023 € – 7.396 € brutto, geprüft am 2026-08-10. - [Bad sanieren lassen](https://massivplan.com/badsanierung): In einem Bad arbeiten sechs Betriebe nacheinander im selben kleinen Raum. Sagen Sie in zwei Sätzen, was bei Ihnen ansteht. Daraus entsteht eine Liste aller Arbeiten mit Mengen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 11.960 € – 28.762 € brutto, geprüft am 2026-08-07. - [Küche anschließen und einbauen lassen](https://massivplan.com/kueche): Hier geht es um die Handwerksarbeiten rund um die Küche, nicht um die Möbel. Beschreiben Sie, was bei Ihnen ansteht, und Sie bekommen eine Liste der Arbeiten, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 3.451 € – 8.806 € brutto, geprüft am 2026-08-10. - [Bodenbelag verlegen lassen](https://massivplan.com/bodenverlegung): Die Quadratmeterpreise, die Sie im Baumarkt sehen, sind das Material. Auf der Rechnung eines Betriebs stehen daneben Untergrund, Altbelag, Sockelleisten und Türblätter. Diese Seite rechnet den zweiten Teil. Typischer Fall 3.213 € – 10.710 € brutto, geprüft am 2026-09-02. - [Fliesen verlegen lassen](https://massivplan.com/fliesen-verlegen): Was der Fliesenleger je Quadratmeter berechnet, ohne die Fliese, warum das Format den Lohn stärker bewegt als der Preis im Fliesenmarkt, und ab wann aus dem Vorhaben eine Badsanierung wird. Typischer Fall 1.737 € – 3.741 € brutto, geprüft am 2026-09-29. - [Raum abtrennen lassen](https://massivplan.com/raum-abtrennen): Eine Trennwand ist die günstigste Grundrissänderung, die es gibt, und die einzige, die keine Behörde sehen will. Was sie kostet, was danach an ihr hängt, und warum der neue Raum trotzdem an einer Vorschrift scheitern kann. Typischer Fall 1.507 € – 3.499 € brutto, geprüft am 2026-09-09. - [Wohnung streichen lassen](https://massivplan.com/wohnung-streichen): Das Vorhaben mit dem höchsten Arbeitsanteil und den wenigsten Beteiligten: ein Betrieb, acht Positionen, keine Genehmigung. Was es je Quadratmeter kostet, was vor dem ersten Anstrich passiert, und wer im Mietverhältnis eigentlich zahlt. Typischer Fall 1.928 € – 5.046 € brutto, geprüft am 2026-09-09. - [Elektrik erneuern lassen](https://massivplan.com/elektrik-erneuern): Das Gewerk, das auf elf anderen Seiten dieser Anwendung als Nebenposten steht, hier als das ganze Vorhaben: jede Leitung neu, jede Dose neu, ein neuer Verteiler, am Ende ein Protokoll. Was den Preis macht, ist nicht die Technik, sondern die Zahl der Räume und der Stoff, aus dem die Wände sind. Typischer Fall 19.123 € – 41.591 € brutto, geprüft am 2026-09-11. - [Sicherungskasten erneuern lassen](https://massivplan.com/sicherungskasten): Zwei Zeilen stehen in dieser Akte: der neue Kasten mit Schutzschaltern und die Prüfung danach. Sonst nichts, denn Steckdosen, Schalter und Leitungen bleiben, wie sie sind. Wovon der Preis abhängt, ist deshalb weniger die Größe als das, was hinter dem Kasten zum Vorschein kommt. Typischer Fall 1.642 € – 3.665 € brutto, geprüft am 2026-10-01. - [Wohnung entrümpeln lassen](https://massivplan.com/entruempelung): Eine Räumung steht am Anfang fast jeder Sanierung und am Ende fast jeder Lebensgeschichte. Was Container, Stunden und Entsorgung kosten, und warum Ihr Hausrat rechtlich nicht Ihnen gehört, sobald Sie ihn wegwerfen. Typischer Fall 1.952 € – 6.414 € brutto, geprüft am 2026-09-09. - [Treppenlift einbauen lassen](https://massivplan.com/treppenlift): Meistens geht es um die Eltern, manchmal um sich selbst. Sagen Sie in zwei Sätzen, wie die Treppe aussieht. Daraus entsteht eine Liste der Arbeiten mit Mengen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 3.915 € – 8.509 € brutto, geprüft am 2026-08-07. - [Wintergarten anbauen lassen](https://massivplan.com/wintergarten): Sagen Sie in zwei Sätzen, was bei Ihnen entstehen soll. Daraus entsteht eine Liste der Arbeiten mit Mengen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Dazu eine ehrliche Auskunft, ob Sie einen Bauantrag brauchen. Typischer Fall 15.506 € – 37.188 € brutto, geprüft am 2026-08-07. - [Terrassenüberdachung bauen lassen](https://massivplan.com/terrassenueberdachung): Ein Vorhaben, bei dem der Monat der Anfrage den Preis mitbestimmt und bei dem zwei seitliche Glaselemente über die Genehmigungspflicht entscheiden. Beschreiben Sie Ihre Terrasse, und Sie bekommen eine Liste, auf die mehrere Betriebe dasselbe bieten. Typischer Fall 7.664 € – 34.534 € brutto, geprüft am 2026-08-10. - [Markise anbringen lassen](https://massivplan.com/markise): Sagen Sie, wo sie hin soll und wie breit. Daraus entsteht eine Liste aller Arbeiten samt Zuleitung, Befestigung und Förderfrage, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 2.832 € – 5.843 € brutto, geprüft am 2026-09-07. - [Garage bauen lassen](https://massivplan.com/garage): Die meisten Garagen in Deutschland werden nicht gemauert, sondern geliefert. Diese Seite trennt, was Sie beim Hersteller kaufen, von dem, was ein Handwerksbetrieb für Sie baut, und rechnet nur den zweiten Teil. Typischer Fall 5.831 € – 12.495 € brutto, geprüft am 2026-09-02. - [Carport bauen lassen](https://massivplan.com/carport): Pfosten, Rahmen und Dach aus Holz, dazu die Fundamente unter den Pfosten. Wände und Tor kommen nicht vor, sonst wäre es eine Garage. Was ein Carport kostet, hängt weniger an der Fläche als an Holzart und Bauart, und deshalb ist die Spanne breit. Typischer Fall 2.856 € – 10.282 € brutto, geprüft am 2026-10-01. - [Garten anlegen lassen](https://massivplan.com/garten-anlegen): Beschreiben Sie in zwei Sätzen, was bei Ihnen entstehen soll. Daraus entsteht eine vollständige Liste der Arbeiten, mit Flächen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können. Typischer Fall 23.913 € – 63.463 € brutto, geprüft am 2026-08-07. - [Zaun setzen lassen](https://massivplan.com/zaun): Ein Zaun steht an einem fremden Grundstück entlang, und was dort gilt, steht nicht in der Bauordnung, sondern im Nachbarrecht Ihres Landes. Diese Seite rechnet den Meterpreis und nennt für jede Regel das Land, in dem sie gilt. Typischer Fall 4.522 € – 10.353 € brutto, geprüft am 2026-09-03. - [Schwimmbecken bauen lassen](https://massivplan.com/pool): Was Grube, Beckenkörper und Umwälzung kosten, wo die Grenze zwischen Kaufvertrag und Handwerksleistung verläuft, und welche Frage Sie vor allen anderen beantworten müssen. Typischer Fall 12.757 € – 27.489 € brutto, geprüft am 2026-09-08. Zu jedem Vorhaben gibt es Unterseiten unter der jeweiligen Adresse, etwa /kosten, /foerderung, /ablauf, /material und /genehmigung. Die vollständige Liste steht in https://massivplan.com/sitemap.xml ## Gewerke Zu diesen 16 Gewerken ist hinterlegt, welche Arbeiten dazugehören, welche Angaben den Preis bestimmen und was in Anfragen regelmäßig vergessen wird. - Erd- und Betonarbeiten: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Maurer und Betonbauer, Anlage A Nr. 1 HwO — Meisterpflicht. Der Betrieb muss mit einem Meister in der Handwerksrolle eingetragen sein. Hinzu kommt das Bauordnungsrecht: Sobald tragende Bauteile entstehen, verlangen die Landesbauordnungen einen Standsicherheitsnachweis durch einen bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner. Der Betrieb führt ihn aus, aufstellen darf er ihn nicht. Eine Position dieser Datei fällt nicht unter dieses Gewerk: Der gemeinsame Abgrenzungsleitfaden von DIHK und Deutschem Handwerkskammertag, Stand November 2024, führt „Sektionaltore einbauen“ als wesentliche Tätigkeit des Rollladen- und Sonnenschutztechnikers (Anlage A Nr. 47) oder des Metallbauers (Anlage A Nr. 13), nicht des Maurers und Betonbauers. Das Tor steht hier, weil es mit dem Rohbau der Garage beauftragt wird; ausgeführt wird es von einem der beiden genannten Gewerke. Dieselbe Lage bei den Poolpositionen: Der Leitfaden führt „Poolbau/Schwimmbadtechnik“ in einem Eintrag und nennt dafür den Installateur und Heizungsbauer (Anlage A Nr. 24), den Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (Nr. 42) und den Maurer und Betonbauer (Nr. 1) nebeneinander. Beckensohle, Beckenwand und Hinterfüllung sind Nr. 1; die Umwälztechnik führt derselbe Eintrag beim Installateur, sie steht hier, weil sie mit dem Becken beauftragt wird. Für den Bausatz, der nur in die Steckdose gesteckt wird, hält der Leitfaden ausdrücklich fest, dass es sich um kein Handwerk handelt. Bei den Schornsteinpositionen steht Nr. 1 dagegen vorn: „Feuerungs- und Schornsteinbau“ führt der Leitfaden ohne Alternative als zulassungspflichtiges Handwerk des Maurers und Betonbauers, und bei „Schornsteinsanierungen mit Stahlrohren“ sowie „Einsatzrohre (Einbau in Schornstein)“ nennt er daneben den Metallbauer (Nr. 13), den Installateur und Heizungsbauer (Nr. 24) und den Ofen- und Luftheizungsbauer (Nr. 2). Die Abnahme der fertigen Anlage ist keines dieser Gewerke, sondern hoheitliche Aufgabe der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder des Bezirksschornsteinfegers (Nr. 12). - Gerüstbauarbeiten: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Gerüstbauer, Anlage A HwO — Meisterpflicht. Auf- und Abbau erfordern zusätzlich einen befähigten Aufsichtführenden nach DGUV; die Freigabe wird schriftlich dokumentiert. - Zimmerer- und Holzbauarbeiten: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Zimmerer, Anlage A Nr. 3 HwO — Meisterpflicht. Der Betrieb muss mit einem Meister in der Handwerksrolle eingetragen sein. Hinzu kommt das Bauordnungsrecht: Wird in tragende Bauteile eingegriffen, verlangen die Landesbauordnungen einen Standsicherheitsnachweis durch einen bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner. Der Zimmerer darf ihn ausführen, aber nicht selbst aufstellen. - Dachdeckerarbeiten: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Dachdecker, Anlage A HwO — Meisterpflicht. Der Betrieb muss mit einem Meister in der Handwerksrolle eingetragen sein; ohne Eintragung ist die Ausführung unzulässig. - Fenster- und Türarbeiten: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Zulassungspflichtig, das zuständige Gewerk hängt vom Material ab: Tischler für Holz und Holz-Aluminium, Metallbauer für Aluminium und Stahl, Glaser für Verglasungsarbeiten — alle drei Anlage A HwO. Kunststofffenster werden je nach Betrieb von Tischlern oder Metallbauern gesetzt. Für den Rollladen gilt keines dieser drei Gewerke: Der gemeinsame Abgrenzungsleitfaden von DIHK und Deutschem Handwerkskammertag, Stand November 2024, führt „Rollladen einbauen/montieren“ ohne Alternative als wesentliche Tätigkeit des Rollladen- und Sonnenschutztechnikers (Anlage A Nr. 47). Das Gewerk ist seit der Novelle 2020 wieder zulassungspflichtig — bis zum 28.02.2020 hieß der Meisterberuf Rollladen- und Jalousiebauer —, und die Evaluierung der 4. HwO-Novelle durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom Juni 2025 bewertet die Gefahrgeneigtheit des Gewerks als unverändert fortbestehend. - Trockenbauarbeiten: zulassungsfrei. Ein Gewerk „Trockenbauer“ existiert in der Handwerksordnung nicht — weder in Anlage A noch in B1 oder B2. § 1 Abs. 7 HwOuaÜG stellt ausdrücklich fest, dass Akustik- und Trockenbau keine wesentliche Tätigkeit eines Anlage-A-Gewerbes ist; zuständig ist die IHK, nicht die Handwerkskammer. Auch nicht eingetragene Unternehmen dürfen ausführen. Abgrenzung zum Stuckateurhandwerk (Anlage A Nr. 9): Trockenbau meint trocken montierte, werkmäßig vorgefertigte Bauteile. Sobald Putz- und Stuckarbeiten mit Feuchtezugabe dazukommen, greift die Meisterpflicht. - Elektroinstallation: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Elektrotechniker, Anlage A HwO — Meisterpflicht. Arbeiten am Netz setzen zusätzlich die Eintragung im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers voraus. - Sanitär- und Heizungsarbeiten: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Installateur und Heizungsbauer, Anlage A HwO — Meisterpflicht. Arbeiten an der Trinkwasserinstallation setzen die Eintragung im Installateurverzeichnis des Wasserversorgers voraus. - Wärmepumpe: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Installateur und Heizungsbauer, Anlage A HwO — Meisterpflicht. Arbeiten am Kältekreis erfordern zusätzlich den Kälteanlagenbauer (ebenfalls Anlage A) sowie einen Sachkundenachweis nach der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. - Photovoltaikanlage: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. „Photovoltaik“ ist kein eigenes Gewerk der Handwerksordnung; die Einordnung erfolgt tätigkeitsbezogen — und hat sich 2026 verschärft. Das OLG Koblenz hat am 02.06.2026 (9 U 1015/25) entschieden, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von PV-Anlagen regelmäßig wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- bzw. Elektrotechnikerhandwerks sind (Anlage A Nr. 4 bzw. Nr. 25); das Anbieten als Komplettleistung ohne Eintragung in die Handwerksrolle wurde als Wettbewerbsverstoß gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon setzt der netzseitige Anschluss die Eintragung im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers voraus (VDE-AR-N 4105). - Fliesenlegerarbeiten: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Anlage A HwO — seit der Novelle 2020 wieder zulassungspflichtig (Meisterpflicht). - Maler- und Lackierarbeiten: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Maler und Lackierer, Anlage A HwO — Meisterpflicht. - Bodenbelagsarbeiten: zulassungsfrei. Bodenleger steht in Anlage B Abschnitt 2 HwO — handwerksähnliches Gewerbe, weder Meisterprüfung noch Eintragung in die Handwerksrolle, nur Verzeichniseintrag. Der Trennstrich ist schärfer als oft angenommen: Zulassungsfrei sind Teppich, Vinyl, Laminat und großformatiges Fertigparkett, wenn es schwimmend verlegt wird. Sobald Parkett verklebt oder genagelt wird, ebenso bei Massiv-, Stab- und Mosaikparkett sowie beim Schleifen und Versiegeln, ist es Kernbereich des Parkettlegerhandwerks (Anlage A Nr. 46) und damit meisterpflichtig. - Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten: zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Anlage A Nr. 47 HwO — Meisterpflicht. Der Betrieb muss mit einem Meister in der Handwerksrolle eingetragen sein. Das Gewerk stand zwischen 2004 und 2020 in Anlage B und ist seit der Novelle 2020 wieder zulassungspflichtig; bis zum 28.02.2020 hieß der Meisterberuf Rollladen- und Jalousiebauer. Die Evaluierung der 4. HwO-Novelle durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Stand Juni 2025, bewertet die Gefahrgeneigtheit der wesentlichen Betätigungsfelder als unverändert fortbestehend und nennt dafür Antriebs- und Sicherheitstechnik, Befestigungstechnik und die Berechnung von Windlasten. Der gemeinsame Abgrenzungsleitfaden von DIHK und Deutschem Handwerkskammertag, Stand November 2024, führt Jalousienbau und -montage als zulassungspflichtiges Handwerk dieses Gewerks und verweist die Markisenmontage ausdrücklich dorthin. Für die Herstellung von Sonnenschutzanlagen mit und ohne Antrieb nennt er daneben den Metallbauer (Anlage A Nr. 13) und den Raumausstatter (Anlage A Nr. 52). - Garten- und Landschaftsbau: zulassungsfrei. Der Garten- und Landschaftsbau steht in keiner Anlage der Handwerksordnung, weder in Anlage A noch in B. Er ist ein zulassungsfreies Gewerbe der Grünen Branche; Ausbildungsberuf ist der Landschaftsgärtner, zuständig sind die Landwirtschaftskammern, nicht die Handwerkskammer. Eine Meisterpflicht besteht damit nicht. Zwei Abgrenzungen bleiben scharf: Pflaster- und Wegebau im öffentlichen Verkehrsraum ist Kernbereich des Straßenbauerhandwerks (Anlage A Nr. 5), Bohrungen für Brunnen oder Erdwärme sind Brunnenbauerhandwerk (Anlage A Nr. 7). Beides darf ein reiner GaLaBau-Betrieb nicht als wesentliche Tätigkeit ausführen. Eine dritte Grenze verläuft beim Zaunbau, und sie liegt nicht am Zaun, sondern am Fundament: Der gemeinsame Abgrenzungsleitfaden von DIHK und Deutschem Handwerkskammertag, Stand November 2024, führt Zaunbau bei aufwändigen Zäunen mit entsprechender Gründung als wesentliche Tätigkeit des Metallbauers (Anlage A Nr. 13), gegebenenfalls des Zimmerers (Nr. 3) oder des Tischlers (Nr. 27). Ausgenommen ist allein das Aufstellen einfacher, vorgefertigter Maschendraht-, Jäger- und Weidezäune; das gilt als einfache, binnen drei Monaten erlernbare Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 HwO. Wo genau eine einbetonierte Doppelstabmatte zwischen diesen beiden Fällen liegt, ist nicht entschieden: Der einzige benannte Fall betrifft den individuellen Zaunbau (OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.1993, 44/179/92). Fachlich ist die Zuordnung dagegen eindeutig, denn die technischen Vertragsbedingungen für Zaunbauarbeiten stehen in der ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten und in keiner Metallbau-ATV. - Entsorgung und Containerdienst: zulassungsfrei. Kein Handwerk nach der Handwerksordnung — keine Meisterpflicht. Stattdessen greift das Abfallrecht: Der Transport gewerblicher Abfälle setzt eine Anzeige oder Erlaubnis nach § 53/54 KrWG voraus, für gefährliche Abfälle ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. ## LEISTUNGSGRENZEN Was MassivPlan nicht ist. Diese Abgrenzungen sind wörtlich gemeint und wichtiger als jede Beschreibung oben. - Wir sind kein Branchenbuch und kein Verzeichnis. Es gibt bei uns keine durchsuchbare Firmenliste, keine Profilseiten von Betrieben und keine Bewertungssterne zum Durchblättern. - Wir sind kein Ratgebermagazin. Die Vorhaben-Seiten erklären Kosten und Ablauf eines konkreten Vorhabens, sie sind kein Blog und werden nicht nach Suchbegriffen vermehrt. - Wir führen keine Arbeiten selbst aus. MassivPlan beschäftigt keine Handwerker, stellt keine Rechnung über Bauleistungen und übernimmt keine Gewährleistung für die Ausführung. - Wir sind kein Preisvergleichsportal für Produkte. Wir vergleichen Angebote auf eine gemeinsame Leistungsliste, nicht Geräte oder Marken. - Wir verkaufen keine Kontaktdaten weiter. Adresse und Telefonnummer eines Eigentümers gehen erst an die Betriebe, die er selbst ausgewählt und freigegeben hat, und an höchstens fünf. - Wir nennen keine verbindlichen Preise. Jede Zahl auf unseren Seiten ist eine Spanne mit ausgewiesener Herkunft und Stand; verbindlich wird allein das Angebot eines Betriebs. - Wir raten nicht. Was der Agent nicht weiß, fragt er, und was er nicht wissen kann, bleibt in der Akte offen stehen. ## Geschäftsmodell Für Eigentümer kostenlos, dauerhaft und ohne Freischaltgebühr. Finanziert über eine Provision des beauftragten Betriebs, fällig erst nach der Beauftragung. ## Unternehmen - [Über MassivPlan](https://massivplan.com/ueber-uns): Was MassivPlan ist, wer das Unternehmen betreibt, wie es sich finanziert und was es ausdrücklich nicht ist. - [Fakten zu MassivPlan](https://massivplan.com/fakten): Kurzprofil von MassivPlan in Zahlen und Tabellen: Betreiber, Ablauf, Vorhaben, Gewerke, Preisangaben, Finanzierung und Datenverarbeitung. - [Trust Center](https://massivplan.com/trust): Wo Ihre Daten liegen, wer sie sieht, welche Dienstleister beteiligt sind und wie Sie Ihre Akte selbst einsehen oder löschen. - [Fragen zu MassivPlan](https://massivplan.com/fragen): Antworten auf die Fragen zum Unternehmen: wer dahintersteht, wie es sich finanziert, wer Ihre Adresse sieht und wo Ihre Daten liegen. - [Kontakt zu MassivPlan](https://massivplan.com/kontakt): So erreichen Sie MassivPlan: E-Mail, Telefon und Anschrift der CITO GmbH in Hamburg.