Dachsanierung
Genehmigungen, Pflichten und Anzeigen
Was Sie vor dem ersten Ziegel geklärt haben müssen, und welche Fristen dabei zwei Monate vor Baubeginn ablaufen.
Genehmigung
Gehört zu Dach sanieren lassen.
Eine Dachsanierung ist baurechtlich meist unauffällig und trotzdem der Vorgang, bei dem am ehesten eine Frist reißt. Das liegt daran, dass die Pflichten nicht im Baurecht allein stehen: Eine kommt aus dem Energierecht, eine aus dem Landesrecht zur Photovoltaik, eine aus dem Arbeitsschutz und eine aus dem Straßenrecht, wenn das Gerüst auf den Gehweg reicht.
Die reine Neueindeckung ist in den meisten Landesbauordnungen verfahrensfrei. Sie brauchen also keine Baugenehmigung, solange Form und Höhe des Dachs bleiben, wie sie sind. Genehmigungsbedürftig wird es, sobald eine Gaube dazukommt, die Dachneigung sich ändert oder das Dach durch die Dämmung nach außen wächst und dabei Abstandsflächen berührt. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, ist ohnehin jede sichtbare Änderung abzustimmen, bis hin zu Farbe und Format der Ziegel.
Die Fristen sind der eigentliche Stolperstein. Ein Befreiungsantrag von der Photovoltaikpflicht muss in Baden-Württemberg spätestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten vorliegen. Asbestarbeiten sind vor Beginn anzuzeigen. Eine Sondernutzungserlaubnis für das Gerüst braucht kommunal unterschiedlich lange. Alles drei erledigt man nicht mehr, wenn das Gerüst schon steht.
Die Liste, die vor dem Gerüstaufbau abgehakt sein sollte
Nicht jeder Punkt betrifft jedes Dach. Aber jeder Punkt, der Sie betrifft und den Sie zu spät prüfen, kostet entweder Standzeit oder einen zweiten Anlauf.
- Gilt in Ihrem Bundesland eine Photovoltaikpflicht bei Dachsanierung, und mit welchem Flächenanteil?
- Falls ja: Ist eine Befreiung möglich, und läuft die Frist noch?
- Ist das Gebäude vor Oktober 1993 errichtet worden? Dann ist Asbest zu vermuten und vor Beginn zu erkunden.
- Ändert sich Form, Neigung oder Höhe des Dachs, oder kommt eine Gaube dazu?
- Gibt es eine örtliche Gestaltungssatzung zu Material und Farbe der Eindeckung?
- Steht das Gerüst ganz oder teilweise auf öffentlichem Grund?
- Wird die neue Eindeckung schwerer als die alte? Dann ist eine statische Prüfung fällig.
Was Sie als Auftraggeber selbst schulden
Beim Thema Asbest ist die Rollenverteilung anders, als die meisten Eigentümer erwarten. Die Gefahrstoffverordnung nimmt seit ihrer Novelle ausdrücklich auch den Veranlasser in die Pflicht, also Sie als Auftraggeber. Sie müssen dem ausführenden Betrieb alles mitteilen, was Sie über das Gebäude wissen oder aus der Bau- und Nutzungsgeschichte ermitteln können, damit er seine Gefährdungsbeurteilung erstellen kann. Bei einem Baujahr vor Oktober 1993 genügt zunächst die Angabe des Baujahrs.
Das ist keine Formalie. Ein Betrieb, der ohne diese Information beginnt und auf Faserzement stößt, muss die Baustelle stoppen. Das Dach steht dann offen, während ein Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 gesucht und die Arbeit angezeigt wird.
Loslegen
Ihre Auswahl geht mit in das Gespräch, damit der Agent nicht bei null anfängt.
Was soll an Ihrem Dach gemacht werden?
Die Antwort verschiebt den Preis um mehr als die Hälfte und entscheidet, ob es überhaupt Förderung gibt. Eine Dämmung zwischen den Sparren kostet bei 140 Quadratmetern rund 6.700 bis 15.000 Euro brutto zusätzlich, von außen auf die Sparren rund 20.000 bis 44.100 Euro. Und: Wer nur neu deckt, bekommt keinen Zuschuss. Wer im selben Zug dämmt, kann die Neueindeckung mit einrechnen.
Sie können oben etwas auswählen, müssen aber nicht. Ohne Auswahl fragt der Agent im Gespräch danach. Kein Formular, keine Postleitzahl, und Kontaktdaten erst, wenn die Akte fertig ist.
Die Spannen stammen aus der Wissensschicht dieser Anwendung, mit der auch Ihre Projektakte gerechnet wird. Sie ersetzen kein Angebot.
Grundlage: Wissensschicht Gerüstbau, Zimmerer und Dachdecker, Positionen und Preisspannen (MassivPlan), gesehen am 07.08.2026 · Bedingte Anforderungen an Dachflächen, Anlage 7, Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung), gesehen am 07.08.2026 · BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Fördersätze, Obergrenzen und Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Fassung der Novelle vom 21.07.2026 (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)), gesehen am 07.08.2026 · FAQ Photovoltaikpflicht, Abschnitt grundlegende Dachsanierung, § 23 KlimaG BW und PVPf-VO (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg), gesehen am 07.08.2026 · Informationsplattform Asbest, Planung und Vorbereitung, Pflichten des Veranlassers nach Gefahrstoffverordnung (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)), gesehen am 07.08.2026 · § 35c Einkommensteuergesetz (Bundesministerium der Justiz), gesehen am 07.08.2026 · § 35a Einkommensteuergesetz (Bundesministerium der Justiz), gesehen am 07.08.2026
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Zwei Sätze reichen für den Anfang.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts nachschlagen. Der Rest entsteht im Gespräch mit dem Agenten, und Ihre Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.