Welche Angaben wir wann erheben
Diese Anwendung fragt Kontaktdaten in vier Schritten ab, und jeder steht hinter etwas, das Sie vorher bekommen haben. Unten steht, welcher Schritt was verlangt, wofür, auf welcher Rechtsgrundlage und wie Sie es wieder zurücknehmen.
In vier Schritten
Nicht alles auf einmal, und nichts, bevor der Grund dafür sichtbar ist.
Nach der ersten Antwort des Bau-Agenten
Postleitzahl und Ort des Gebäudes
Handwerkerpreise unterscheiden sich regional deutlich. Ohne die Postleitzahl rechnen wir mit einem Bundesdurchschnitt, der für Ihren Fall falsch ist. Sie sehen im selben Moment, wie viele Betriebe in Reichweite sind.
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung Ihrer Anfrage
Sobald die Projektakte Substanz hat
E-Mail-Adresse
Wir schicken Ihnen einen Link auf Ihre Projektakte, damit die Arbeit nicht verloren geht, und später die Nachricht, dass Angebote vorliegen. Der Link ist 42 Tage gültig und braucht kein Konto und kein Passwort.
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Sie haben genau das angefordert
Wenn die Projektakte fertig vor Ihnen steht
Vorname, Nachname, Mobilnummer (freiwillig)
Ein Betrieb schreibt sein Angebot an eine Person, nicht an eine Aktennummer. Die Mobilnummer ist freiwillig und wird ohne Ihr Häkchen daneben für nichts verwendet.
Name: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Anruf und WhatsApp: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, also nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung
Unmittelbar vor der Freigabe an Betriebe
Straße und Hausnummer
Ein Betrieb kann keine Postleitzahl aufmessen. Bis zur Freigabe steht in Ihrer Akte nur die Postleitzahl, und die Adresse geht ausschließlich an die Betriebe, die Sie selbst auswählen.
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Vermittlung der Anfrage
Jeder dieser Schritte lässt sich überspringen. Sie sehen dann, was dadurch nicht geht, und kommen trotzdem weiter. Eine Angabe, die Sie ausgelassen haben, wird kein zweites Mal verlangt.
Mitgespeichert
Was an einer Übermittlung hängt, ohne dass Sie es eintippen.
Was zusätzlich zu jeder Übermittlung gespeichert wird
- Zeitpunkt der Übermittlung und eine laufende Nummer, damit dieselbe Angabe nicht doppelt verarbeitet wird.
- Die Kennung Ihrer Projektakte, sonst ließe sich die Angabe keinem Vorhaben zuordnen.
- Der Stand Ihrer Akte in Zahlen: Vollständigkeit, erkannte Gewerke, Kostenrahmen, Postleitzahl und Ort.
- Die Kennung Ihres Browsers, gekürzt auf 200 Zeichen. Sie reicht, um einen automatisierten Eintrag von einem echten zu unterscheiden, und nicht für ein Nutzungsprofil.
- Bei jeder Einwilligung: der Satz, dem Sie zugestimmt haben, im Wortlaut, die Rechtsgrundlage und der Zeitpunkt. Der Wortlaut wird mitgespeichert und nicht nur verwiesen, damit eine spätere Textänderung Ihre Einwilligung nicht nachträglich umdeutet.
Ablageorte
Was wo liegt, und wer darauf zugreifen kann.
Wo die Daten liegen
Die Projektakte liegt in einer Datenbank in Frankfurt am Main. Ihr Text, die erkannten Gewerke, die Positionen, die Antworten aus dem Dialog und bis zu 6 verkleinerte Fotos werden dort gespeichert, damit Sie die Akte auf einem anderen Gerät fortsetzen können und damit Betriebe nach der Freigabe daraufsehen können.
Sie brauchen dafür kein Konto. Ihre Akte hängt an einer zufälligen Kennung in einem Cookie dieses Browsers. Sie enthält keinen Namen, und in der Datenbank steht nicht die Kennung selbst, sondern nur ihr Hashwert: Aus einem Abzug der Datenbank lässt sich das Cookie nicht zurückrechnen. Der Link, den wir Ihnen auf Wunsch schicken, ist der zweite Weg zu Ihrer Akte.
Kontaktangaben und Einwilligungen stehen getrennt von der Akte. Das ist kein Ordnungsprinzip, sondern der Grund, warum die Auskunft und die Löschung weiter unten in einem Schritt funktionieren: Was zu Ihrer Person gehört, liegt an einer Stelle und nicht verstreut. Jede Einwilligung wird mit Zeitpunkt und dem Wortlaut protokolliert, dem Sie zugestimmt haben.
Ein halb ausgefülltes Feld bleibt im Sitzungsspeicher. Damit ein Schritt zurück Ihre Eingabe nicht wegwirft, merkt sich Ihr Browser die getippten Werte bis zum Absenden. Sie verschwinden, wenn Sie den Tab schließen. Gesetzte Häkchen werden ausdrücklich nicht gemerkt: Ein wiederhergestelltes Häkchen wäre von einem vorangekreuzten nicht zu unterscheiden.
Dienstleister
Wer im Auftrag mitliest, und wofür genau.
Welche Dienstleister beteiligt sind
Verantwortlich für die Verarbeitung ist CITO GmbH, Jungfrauenthal 8, 20149 Hamburg. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
- Betrieb der Anwendung und Datenbank: Google Cloud, Region europe-west3 (Frankfurt am Main). Dort laufen der Server und die Datenbank, in der Ihre Projektakte liegt.
- Sprachmodell für den Dialog: Google Cloud Vertex AI über den EU-Endpunkt, also mit Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union. Der Text, den Sie im Dialog schreiben, wird an das Modell übermittelt, damit es die nächste Frage stellen kann. Ist kein Modell konfiguriert oder antwortet es nicht, beantwortet die hinterlegte Wissensschicht den Dialog, und es wird nichts übermittelt.
- E-Mail-Versand: Resend, Region us-east-1 (USA). Für den Speicher-Link und die Benachrichtigung, wenn ein Angebot eingeht. Übermittelt werden Ihre E-Mail-Adresse und der Text der Nachricht.
Mit jedem dieser Dienstleister besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Keiner von ihnen darf die Daten für eigene Zwecke verwenden.
Der E-Mail-Versand verlässt dabei die EU. Resend versendet aus einem Rechenzentrum in den USA. Das ist eine Übermittlung in ein Drittland nach Art. 44 ff. DSGVO, und die Grundlage dafür sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Übermittelt wird nur, was in einer E-Mail steht: die Empfängeradresse und der Text der Nachricht. Ihre Projektakte, Ihre Fotos und Ihre Anschrift bleiben in Frankfurt am Main. Die Region ist beim Anlegen der Absenderdomain festgelegt worden und lässt sich nur durch eine neue Domain ändern; bis das geschieht, steht es hier.
Reichweite
Wir zählen Aufrufe. Wir erkennen Sie dabei nicht wieder.
Wie wir zählen, wie oft eine Seite gelesen wird
Wir zählen, welche Seiten wie oft aufgerufen werden und von welcher Website aus jemand zu uns gekommen ist. Gespeichert wird davon eine Tagessumme in unserer eigenen Datenbank: der Tag, der Pfad der Seite, der Name der verweisenden Website und eine Zahl.
Was dabei nicht passiert, ist der Grund, warum wir Sie um nichts bitten müssen: Wir setzen kein Cookie, legen nichts in Ihrem Browser ab und lesen nichts aus ihm aus. Wir speichern Ihre IP-Adresse nicht, vergeben keine Kennung und halten keinen Zeitpunkt einzelner Aufrufe fest. Deshalb gibt es hier auch keinen Banner, den Sie wegklicken müssten.
Die Kehrseite benennen wir lieber, als sie zu verschweigen: Wir wissen dadurch nicht, wie viele Menschen die Seite besuchen, sondern nur, wie oft sie aufgerufen wird. Wer drei Seiten liest, erscheint dreimal. Für unsere Frage, an welcher Stelle eine Erklärung nicht trägt, reicht das, und der Preis dafür wäre, Sie wiederzuerkennen.
Kein Dienstleister ist daran beteiligt. Die Zahlen entstehen und bleiben auf demselben Server in Frankfurt am Main, auf dem auch die Anwendung läuft.
Empfänger
Die Weitergabe ist eine Handlung von Ihnen, nicht von uns.
Wer Ihre Angaben zu sehen bekommt
Betriebe sehen Ihre Projektakte erst, wenn Sie sie freigeben, und nur die Betriebe, die Sie in diesem Schritt selbst ausgewählt haben. Bis dahin steht in der Akte die Postleitzahl und nicht Ihre Adresse. Es gibt keinen Verkauf von Kontakten an Dritte und keine Weitergabe an Betriebe, die Sie nicht angeklickt haben.
Ein Anruf kommt nur, wenn Sie das Häkchen dafür gesetzt haben. Ohne dieses Häkchen ruft weder wir noch ein Betrieb an. Dasselbe gilt für Nachrichten über WhatsApp. Werbliche E-Mails setzen zusätzlich voraus, dass Sie einen Bestätigungslink in einer ersten E-Mail angeklickt haben; bis dahin gilt das Häkchen nicht.
Aufbewahrung
Wie lange etwas liegen bleibt, und woran die Frist hängt.
Wann wir von uns aus löschen
Eine Projektakte, die Sie nie freigegeben haben, löschen wir zwölf Monate nach der letzten Änderung. Gemeint ist der Zeitpunkt, an dem zuletzt etwas an der Akte geschrieben wurde. Wir zählen nicht mit, wann Sie eine Akte zuletzt angesehen haben: Dafür müssten wir jeden Aufruf festhalten, und das wäre mehr Protokoll als die Frist wert ist.
Eine freigegebene Projektakte löschen wir drei Jahre nach der Freigabe. Der Grund ist nicht unser Interesse, sondern Ihres: Am Bau laufen nach der Ausführung Gewährleistungsfristen, und in dieser Zeit ist die Akte mit Leistungsverzeichnis, Angeboten und Fotos das Beweisstück, wenn etwas strittig wird.
Zu jeder abgeschickten Angabe entsteht ein Protokolleintrag, und der geht mit der Akte. Er hält fest, wann welche Stufe abgeschickt wurde und wie die Akte in diesem Moment aussah: Vollständigkeit, Gewerke, Kostenrahmen, Postleitzahl und Ort. Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Kontaktmöglichkeiten stehen nicht darin. Wird eine Akte nach den Fristen oben gelöscht, gehen ihre Protokolleinträge mit. Bleibt ein Eintrag ohne Akte zurück, löschen wir ihn zwölf Monate nach seinem Eingang.
Was handels- oder steuerrechtlich aufbewahrt werden muss, löschen wir nicht mit der Frist. Solche Unterlagen werden dann nur noch für den Zweck vorgehalten, der die Aufbewahrung verlangt, und für nichts anderes.
Heute trifft das genau einen Fall: eine Akte, in der ein Auftrag zu einem festen Wert vergeben wurde. Dieser Wert ist die Grundlage, auf der zwischen uns und dem beauftragten Betrieb abgerechnet würde. Das Programm, das die Fristen ausführt, löscht eine solche Akte nach Ablauf ihrer Frist deshalb nicht, sondern stellt sie zurück und meldet sie. Wie lange sie dann liegen bleibt, sagen wir hier nicht, denn eine Abrechnung gibt es bisher nicht, und eine Frist ohne Grundlage wäre geraten. Ihre eigene Löschung weiter unten erfasst auch diese Akte.
Diese Fristen sind die Obergrenze, nicht der Regelfall. Weiter unten auf dieser Seite löschen Sie jederzeit selbst, ohne Anfrage und ohne Begründung. Die Löschung nach Fristablauf trifft dagegen nicht auf den Tag genau zu, sondern beim nächsten Durchlauf des Programms, das die Fristen gegen den Bestand prüft.
Ihre Rechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Übertragbarkeit, Beschwerde.
Wie Sie eine Einwilligung zurücknehmen
Sie können jede Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, ohne Grund und ohne Nachteil für Ihre Projektakte (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Ihnen stehen außerdem die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu (Art. 15 bis 21 DSGVO), sowie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg. Zuständig ist er, weil die CITO GmbH ihren Sitz in Hamburg hat. Sie können sich dort beschweren, ohne vorher uns zu fragen.
Auskunft und Löschung führen Sie unten selbst aus, ohne Anfrage und ohne Wartezeit. Sie brauchen dafür kein Konto: Ihre Projektakten hängen an einer anonymen Kennung in diesem Browser, und genau die fragen die beiden Knöpfe ab.
Für alles, was darüber hinausgeht, etwa eine Berichtigung oder einen Widerspruch, ist die Kontaktstelle im Impressum zuständig.
Selbstbedienung
Was hier liegt, sehen und löschen Sie ohne Anfrage.
Ihre Daten einsehen oder löschen
Die Auskunft enthält jede Projektakte dieses Browsers vollständig, dazu jede Einwilligung mit Zeitpunkt und dem Wortlaut, dem Sie zugestimmt haben, auch die zurückgenommenen, Ihre Mängelliste und Ihren Abnahmevermerk sowie die Protokolleinträge zu diesen Akten. Sie erhalten sie als Datei.
Die Löschung entfernt Projektakten, Kontaktangaben, Einwilligungen, Fotos, eingegangene Angebote, Mängelliste und Abnahmevermerk sowie die Protokolleinträge zu diesen Akten. Sie lässt sich nicht rückgängig machen. Wurde eine Akte bereits an Betriebe freigegeben, kennen diese Ihre Angaben aus der Zeit davor: Wir können unsere Kopien löschen, nicht deren Erinnerung.
Was offen bleibt
Eine Grenze, die nicht bei uns liegt, und deshalb hier stehen bleibt.
Wo unsere Erklärung aufhört
Was ein Betrieb nach der Freigabe mit Ihren Angaben macht, steht in seiner Datenschutzerklärung, nicht in unserer.
Ab der Freigabe ist der Betrieb für seine Kopie selbst verantwortlich, mit eigener Rechtsgrundlage und eigenen Fristen. Wir können unsere Kopien löschen und tun das auf Knopfdruck; wir können einem Betrieb nicht in die Unterlagen sehen. Wen Sie freigeben, entscheiden Sie im letzten Schritt selbst, und die Kontaktdaten jedes Betriebs stehen dort.