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MassivPlan
VorhabenMagazin

Welche Angaben wir wann erheben

Diese Anwendung fragt Kontaktdaten in vier Schritten ab, und jeder steht hinter etwas, das Sie vorher bekommen haben. Unten steht, welcher Schritt was verlangt, wofür, auf welcher Rechtsgrundlage und wie Sie es wieder zurücknehmen.

In vier Schritten

Nicht alles auf einmal, und nichts, bevor der Grund dafür sichtbar ist.

Nach der ersten Antwort des Bau-Agenten

Postleitzahl und Ort des Gebäudes

Handwerkerpreise unterscheiden sich regional deutlich. Ohne die Postleitzahl rechnen wir mit einem Bundesdurchschnitt, der für Ihren Fall falsch ist. Sie sehen im selben Moment, wie viele Betriebe in Reichweite sind.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung Ihrer Anfrage

Sobald die Projektakte Substanz hat

E-Mail-Adresse

Wir schicken Ihnen einen Link auf Ihre Projektakte, damit die Arbeit nicht verloren geht, und später die Nachricht, dass Angebote vorliegen. Der Link ist 42 Tage gültig und braucht kein Konto und kein Passwort.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Sie haben genau das angefordert

Wenn die Projektakte fertig vor Ihnen steht

Vorname, Nachname, Mobilnummer (freiwillig)

Ein Betrieb schreibt sein Angebot an eine Person, nicht an eine Aktennummer. Die Mobilnummer ist freiwillig und wird ohne Ihr Häkchen daneben für nichts verwendet.

Name: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Anruf und WhatsApp: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, also nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung

Unmittelbar vor der Freigabe an Betriebe

Straße und Hausnummer

Ein Betrieb kann keine Postleitzahl aufmessen. Bis zur Freigabe steht in Ihrer Akte nur die Postleitzahl, und die Adresse geht ausschließlich an die Betriebe, die Sie selbst auswählen.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Vermittlung der Anfrage

Jeder dieser Schritte lässt sich überspringen. Sie sehen dann, was dadurch nicht geht, und kommen trotzdem weiter. Eine Angabe, die Sie ausgelassen haben, wird kein zweites Mal verlangt.

Mitgespeichert

Was an einer Übermittlung hängt, ohne dass Sie es eintippen.

Was zusätzlich zu jeder Übermittlung gespeichert wird

  • Zeitpunkt der Übermittlung und eine laufende Nummer, damit dieselbe Angabe nicht doppelt verarbeitet wird.
  • Die Kennung Ihrer Projektakte, sonst ließe sich die Angabe keinem Vorhaben zuordnen.
  • Der Stand Ihrer Akte in Zahlen: Vollständigkeit, erkannte Gewerke, Kostenrahmen, Postleitzahl und Ort.
  • Die Kennung Ihres Browsers, gekürzt auf 200 Zeichen. Sie reicht, um einen automatisierten Eintrag von einem echten zu unterscheiden, und nicht für ein Nutzungsprofil.
  • Bei jeder Einwilligung: der Satz, dem Sie zugestimmt haben, im Wortlaut, die Rechtsgrundlage und der Zeitpunkt. Der Wortlaut wird mitgespeichert und nicht nur verwiesen, damit eine spätere Textänderung Ihre Einwilligung nicht nachträglich umdeutet.
Diese Anwendung setzt genau zwei Arten von Cookies, beide technisch notwendig: eines, das Ihre Projektakte diesem Browser zuordnet, und für Handwerksbetriebe ein Sitzungscookie nach der Anmeldung. Für beide ist keine Einwilligung erforderlich (§ 25 Abs. 2 TDDDG), und deshalb gibt es hier auch keinen Einwilligungsbanner. Was es ebenfalls nicht gibt: Schriften, Karten oder Skripte von fremden Servern, Messung des Nutzungsverhaltens, Werbe- oder Wiedererkennungscookies.

Ablageorte

Was wo liegt, und wer darauf zugreifen kann.

Wo die Daten liegen

Die Projektakte liegt in einer Datenbank in Frankfurt am Main. Ihr Text, die erkannten Gewerke, die Positionen, die Antworten aus dem Dialog und bis zu 6 verkleinerte Fotos werden dort gespeichert, damit Sie die Akte auf einem anderen Gerät fortsetzen können und damit Betriebe nach der Freigabe daraufsehen können.

Sie brauchen dafür kein Konto. Ihre Akte hängt an einer zufälligen Kennung in einem Cookie dieses Browsers. Sie enthält keinen Namen, und in der Datenbank steht nicht die Kennung selbst, sondern nur ihr Hashwert: Aus einem Abzug der Datenbank lässt sich das Cookie nicht zurückrechnen. Der Link, den wir Ihnen auf Wunsch schicken, ist der zweite Weg zu Ihrer Akte.

Kontaktangaben und Einwilligungen stehen getrennt von der Akte. Das ist kein Ordnungsprinzip, sondern der Grund, warum die Auskunft und die Löschung weiter unten in einem Schritt funktionieren: Was zu Ihrer Person gehört, liegt an einer Stelle und nicht verstreut. Jede Einwilligung wird mit Zeitpunkt und dem Wortlaut protokolliert, dem Sie zugestimmt haben.

Ein halb ausgefülltes Feld bleibt im Sitzungsspeicher. Damit ein Schritt zurück Ihre Eingabe nicht wegwirft, merkt sich Ihr Browser die getippten Werte bis zum Absenden. Sie verschwinden, wenn Sie den Tab schließen. Gesetzte Häkchen werden ausdrücklich nicht gemerkt: Ein wiederhergestelltes Häkchen wäre von einem vorangekreuzten nicht zu unterscheiden.

Dienstleister

Wer im Auftrag mitliest, und wofür genau.

Welche Dienstleister beteiligt sind

Verantwortlich für die Verarbeitung ist CITO GmbH, Jungfrauenthal 8, 20149 Hamburg. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

  • Betrieb der Anwendung und Datenbank: Google Cloud, Region europe-west3 (Frankfurt am Main). Dort laufen der Server und die Datenbank, in der Ihre Projektakte liegt.
  • Sprachmodell für den Dialog: Google Cloud Vertex AI über den EU-Endpunkt, also mit Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union. Der Text, den Sie im Dialog schreiben, wird an das Modell übermittelt, damit es die nächste Frage stellen kann. Ist kein Modell konfiguriert oder antwortet es nicht, beantwortet die hinterlegte Wissensschicht den Dialog, und es wird nichts übermittelt.
  • E-Mail-Versand: Für den Speicher-Link und die Benachrichtigung, wenn ein Angebot eingeht. Übermittelt werden Ihre Adresse und der Text der Nachricht.

Mit jedem dieser Dienstleister ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu schließen. Welche Verträge geschlossen sind, steht im Abschnitt am Ende dieser Seite, und dort steht auch, was daran noch offen ist.

Empfänger

Die Weitergabe ist eine Handlung von Ihnen, nicht von uns.

Wer Ihre Angaben zu sehen bekommt

Betriebe sehen Ihre Projektakte erst, wenn Sie sie freigeben, und nur die Betriebe, die Sie in diesem Schritt selbst ausgewählt haben. Bis dahin steht in der Akte die Postleitzahl und nicht Ihre Adresse. Es gibt keinen Verkauf von Kontakten an Dritte und keine Weitergabe an Betriebe, die Sie nicht angeklickt haben.

Ein Anruf kommt nur, wenn Sie das Häkchen dafür gesetzt haben. Ohne dieses Häkchen ruft weder wir noch ein Betrieb an. Dasselbe gilt für Nachrichten über WhatsApp. Werbliche E-Mails setzen zusätzlich voraus, dass Sie einen Bestätigungslink in einer ersten E-Mail angeklickt haben; bis dahin gilt das Häkchen nicht.

Ihre Rechte

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Übertragbarkeit, Beschwerde.

Wie Sie eine Einwilligung zurücknehmen

Sie können jede Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, ohne Grund und ohne Nachteil für Ihre Projektakte (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Ihnen stehen außerdem die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu (Art. 15 bis 21 DSGVO), sowie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

Auskunft und Löschung führen Sie unten selbst aus, ohne Anfrage und ohne Wartezeit. Sie brauchen dafür kein Konto: Ihre Projektakten hängen an einer anonymen Kennung in diesem Browser, und genau die fragen die beiden Knöpfe ab.

Für alles, was darüber hinausgeht, etwa eine Berichtigung oder einen Widerspruch, ist die Kontaktstelle im Impressum zuständig.

Selbstbedienung

Was hier liegt, sehen und löschen Sie ohne Anfrage.

Ihre Daten einsehen oder löschen

Die Auskunft enthält jede Projektakte dieses Browsers vollständig, dazu jede Einwilligung mit Zeitpunkt und dem Wortlaut, dem Sie zugestimmt haben, auch die zurückgenommenen. Sie erhalten sie als Datei.

Die Löschung entfernt Projektakten, Kontaktangaben, Einwilligungen, Fotos und eingegangene Angebote. Sie lässt sich nicht rückgängig machen. Wurde eine Akte bereits an Betriebe freigegeben, kennen diese Ihre Angaben aus der Zeit davor: Wir können unsere Kopien löschen, nicht deren Erinnerung.

Was fehlt

Lieber die Lücke benennen als sie mit einem Platzhalter zudecken.

Was auf dieser Seite noch nicht steht

Diese Seite ist noch keine vollständige Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.

Es fehlen die zuständige Aufsichtsbehörde, die geschlossenen Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den oben genannten Dienstleistern, feste Löschfristen für Akten, die nie freigegeben wurden, und die Datenschutzerklärungen der Betriebe, an die Sie freigeben. Diese Angaben lassen sich nicht aus dem Quelltext ablesen; sie hängen an Verträgen und an einer Entscheidung, und bis beides vorliegt, wäre jede Angabe hier erfunden.

Was nicht mehr fehlt: Auskunft und Löschung. Beides führen Sie oben selbst aus. Der Absatz stand hier, solange Ihre Angaben nur an einen Server gingen, von dem aus es keinen Weg zurück gab.