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Solaranlage

Förderung und Vergütung für Solarstrom

Warum es keinen Zuschuss vom Bund gibt, was stattdessen wirkt, und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen.

Diese PhotovoltaikanlageElektroinstallationDachdeckerarbeitenBei den zulassungspflichtigen Handwerken darunter prüfen wir die Handwerkskarte, bevor ein Betrieb Ihre Akte sieht.

Förderung

Gehört zu Solaranlage installieren lassen.

Die wichtigste Auskunft vorweg, weil sie der Erwartung widerspricht: Für Photovoltaik gibt es keinen Investitionszuschuss des Bundes, wie ihn der Heizungstausch über die KfW kennt. Die Förderung läuft über drei andere Wege, und alle drei wirken, ohne dass Sie einen Antrag auf Auszahlung stellen.

Der erste Weg ist die Umsatzsteuer. Seit 2023 gilt für Anlagen auf Wohngebäuden ein Steuersatz von null Prozent. Das ist der mit Abstand größte Betrag, und er erscheint nirgends als Förderung, sondern schlicht als niedrigere Rechnung. Der zweite Weg ist die Einkommensteuer: Anlagen bis 30 Kilowattpeak je Einheit sind nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit, Einspeisevergütung und Eigenverbrauch bleiben also unversteuert. Der dritte Weg ist die Einspeisevergütung selbst, die der Netzbetreiber zahlt und die 20 Jahre lang fest ist.

Dazu kommen Landes- und Kommunalprogramme, meist für Speicher und meist auf wenige hundert bis wenige tausend Euro begrenzt. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Stadt zu Stadt, sind oft schnell ausgeschöpft und ändern sich häufiger, als eine Seite wie diese nachführen kann. Wir nennen hier bewusst keine Beträge dafür, sondern verweisen auf die Förderdatenbank des Bundes und Ihre Kommune.

Die Einspeisevergütung, Stand August 2026

Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme. Danach steht der Satz für 20 Jahre fest. Die folgenden Werte gelten für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 in Betrieb gehen. Die Sätze sinken alle sechs Monate um ein Prozent.

  • Bis 10 kWp: 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung, 12,22 Cent bei Volleinspeisung.
  • 10 bis 40 kWp: 6,66 Cent bei Teileinspeisung, 10,24 Cent bei Volleinspeisung.
  • In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis entfällt die Vergütung für neue Anlagen. Diese Zeiten werden hinten an die 20 Jahre angehängt.
  • Ohne intelligentes Messsystem und Steuereinrichtung wird die Einspeisung ab 7 kWp auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt.

Die Reihenfolge, die funktioniert

Anders als beim Heizungstausch gibt es hier keinen Antrag, der vor der Auftragsvergabe stehen muss. Eine Ausnahme gibt es doch: Wenn Sie über KfW 270 finanzieren wollen, muss der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Bank liegen.

  • Projektakte erstellen und Angebote einholen.
  • Falls finanziert wird: Kreditantrag über die Hausbank stellen, vor Auftragsvergabe.
  • Auftrag vergeben und die Anlage errichten lassen.
  • Netzanschluss durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Betrieb anmelden.
  • Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen und den Eintrag selbst prüfen.

Loslegen

Ihre Auswahl geht mit in das Gespräch, damit der Agent nicht bei null anfängt.

Wohin soll die Anlage?

Diese Antwort entscheidet nicht nur über die Größe, sondern über die Regeln. Auf einem Wohnhaus fällt keine Umsatzsteuer an, auf einem Solarpark im freien Feld 19 Prozent. Und ob überhaupt ein Bauantrag nötig ist, hängt allein daran.

Wohin soll die Anlage?

Sie können oben etwas auswählen, müssen aber nicht. Ohne Auswahl fragt der Agent im Gespräch danach. Kein Formular, keine Postleitzahl, und Kontaktdaten erst, wenn die Akte fertig ist.

Fragen zu diesem Punkt

Die Spannen stammen aus der Wissensschicht dieser Anwendung, mit der auch Ihre Projektakte gerechnet wird. Sie ersetzen kein Angebot.

Grundlage: Wissensschicht Photovoltaik, Positionen und Preisspannen (MassivPlan), gesehen am 07.08.2026 · Wissensschicht Gerüstbau, Dachfanggerüst und An-/Abfahrt (MassivPlan), gesehen am 07.08.2026 · Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, durchschnittlicher Systempreis (Fraunhofer ISE), gesehen am 07.08.2026 · EEG-Fördersätze für Solaranlagen, Zeitraum 01.08.2026 bis 31.01.2027 (Bundesnetzagentur), gesehen am 07.08.2026 · Marktstammdatenregister, Registrierungspflicht und Fristen (Bundesnetzagentur), gesehen am 07.08.2026 · Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG), BMF-Schreiben vom 27.02.2023 und 30.11.2023 (Bundesministerium der Finanzen), gesehen am 07.08.2026 · § 3 Nr. 72 EStG, Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (Bundesministerium der Justiz), gesehen am 07.08.2026 · Urteil vom 02.06.2026, Aktenzeichen 9 U 1015/25, noch nicht rechtskräftig (Oberlandesgericht Koblenz), gesehen am 07.08.2026 · Gesetz zur Änderung des EnWG und des EEG (Solarspitzengesetz), in Kraft seit 25.02.2025 (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), gesehen am 07.08.2026 · § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB sowie die Landesbauordnungen der Länder (Bundesministerium der Justiz), gesehen am 07.08.2026 · KfW-Programm 270, Erneuerbare Energien Standard, Konditionenstand 28.05.2026 (KfW), gesehen am 07.08.2026

Diese Seite wurde zuletzt am 07.08.2026 redaktionell geprüft. Beträge brutto inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.

Zwei Sätze reichen für den Anfang.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts nachschlagen. Der Rest entsteht im Gespräch mit dem Agenten, und Ihre Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.

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