Fassade
Förderung für die Außenwand
Was alles mitgefördert wird, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen, und welche Pflicht vor dem ersten Angebot steht.
Förderung
Gehört zu Fassade dämmen und sanieren lassen.
Bei der Fassade ist die Förderung breiter, als die meisten annehmen. Gefördert wird nicht nur der Dämmstoff, sondern die Maßnahme: das Abklopfen des alten Putzes, die Maler- und Putzarbeiten außen, eine Fassadenverkleidung aus Klinker, neue Fensterbänke, die Dämmung vorhandener Rollladenkästen, die Brandriegel im Dämmsystem, das Versetzen der Regenrohre, sogar Briefkasten- und Klingelanlage. Dazu als Umfeldmaßnahme das Gerüst, die Baustelleneinrichtung und die Entsorgung.
Der wichtigste Punkt ist trotzdem ein anderer, und er steht nicht in der Förderrichtlinie, sondern im Gesetz. Nach § 36 GModG müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen vor der Beauftragung von Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer zur Energieberatung berechtigten Person führen, sofern es kostenfrei angeboten wird. Wer gewerblich solche Arbeiten anbietet, muss schriftlich darauf hinweisen. Diese Pflicht steht zeitlich vor allem anderen.
Und dann gilt die Reihenfolge, an der die meisten Anträge scheitern: Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Ein bereits beauftragtes Vorhaben ist nicht mehr förderfähig.
Die Reihenfolge, die funktioniert
Sechs Schritte, und die ersten beiden werden am häufigsten übersprungen. Wer sie überspringt, merkt es erst bei der Ablehnung des Antrags, und dann ist der Auftrag schon vergeben.
- Beratungsgespräch nach § 36 GModG führen, sofern kostenfrei angeboten.
- Aufbau der Wand prüfen lassen, im Zweifel mit Kernbohrung und Endoskop.
- Projektakte erstellen und Angebote einholen.
- Einen Betrieb auswählen und einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen.
- Antrag stellen, Zusage abwarten, erst danach ausführen lassen.
- Nach Abschluss Nachweis einreichen, mit der Fachunternehmererklärung.
Was Sie mitbeauftragen sollten, weil es mitgefördert wird
Diese Punkte fallen bei einer Fassadensanierung ohnehin an oder werden durch sie erst nötig. Wer sie später einzeln beauftragt, zahlt sie voll und braucht dafür ein zweites Mal ein Gerüst.
- Neue Fensterbänke und die Dämmung der Laibungen.
- Dämmung und Ertüchtigung der vorhandenen Rollladenkästen.
- Verlegung der Regenrohre auf die neue Wandflucht.
- Nistplätze für Gebäudebrüter, als Niststein in der Dämmung.
- Thermische Ertüchtigung vorhandener Balkone und Loggien.
Loslegen
Ihre Auswahl geht mit in das Gespräch, damit der Agent nicht bei null anfängt.
Wissen Sie schon, wie gedämmt werden soll?
Zwischen den drei üblichen Verfahren liegt der Faktor sieben. Eine Kerndämmung kostet 25 bis 60 Euro je Quadratmeter, ein Wärmedämmverbundsystem 160 bis 200, eine vorgehängte hinterlüftete Fassade 180 bis 300. Welches davon bei Ihnen überhaupt möglich ist, entscheidet nicht der Geschmack, sondern der Aufbau Ihrer Wand.
Sie können oben etwas auswählen, müssen aber nicht. Ohne Auswahl fragt der Agent im Gespräch danach. Kein Formular, keine Postleitzahl, und Kontaktdaten erst, wenn die Akte fertig ist.
Die Spannen stammen aus der Wissensschicht dieser Anwendung, mit der auch Ihre Projektakte gerechnet wird. Sie ersetzen kein Angebot.
Grundlage: Wissensschicht Gerüstbau und Entsorgung, Positionen und Preisspannen (MassivPlan), gesehen am 10.08.2026 · Fassadendämmung, Kosten je Quadratmeter nach Verfahren, Endverbraucherpreise, Stand 03.09.2025 (co2online gGmbH), gesehen am 10.08.2026 · § 36 GModG, Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung (Bundesministerium der Justiz), gesehen am 10.08.2026 · Anlage 7 (zu § 36) GModG, Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden, Zeile 1 Außenwände (Bundesministerium der Justiz), gesehen am 10.08.2026 · Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Sanieren, Nummer 2.1 Außenwände und Nummer 8 Umfeldmaßnahmen, Version 10.1 (07/2026), Bestellnummer 600 000 4863 (KfW), gesehen am 10.08.2026
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Zwei Sätze reichen für den Anfang.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts nachschlagen. Der Rest entsteht im Gespräch mit dem Agenten, und Ihre Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.