Vertrag und Preis
Kostenvoranschlag, Angebot, Festpreis: was Sie am Ende wirklich bindet
Drei Wörter, die im Gespräch mit dem Handwerksbetrieb regelmäßig durcheinandergehen und die drei verschiedene Bindungen meinen. Was auf Ihrem Schreiben steht, entscheidet darüber, ob die Schlussrechnung höher ausfallen darf als die Zahl, die Sie im Kopf haben.
Betrifft
Sanitär- und Heizungsarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten
Die kurze Antwort steht in drei Sätzen. Ein Kostenvoranschlag bindet den Betrieb nicht an den genannten Betrag, er ist eine fachliche Einschätzung und keine Zusage. Ein Angebot, das Sie annehmen, bindet dagegen beide Seiten an den vereinbarten Preis, und ein ausdrücklich als Pauschale oder Festpreis vereinbarter Betrag bleibt auch dann stehen, wenn der Betrieb sich beim Aufwand verschätzt hat.
Damit ist die Titelfrage beantwortet. Der Rest dieses Artikels handelt davon, woran Sie im konkreten Schreiben erkennen, welcher der drei Fälle vorliegt, wann der Preis trotzdem steigen darf und was Sie tun können, bevor Sie unterschreiben.
Die drei Wörter und was sie im Vertrag auslösen
Der Begriff, den das Gesetz benutzt, heißt Kostenanschlag. Im Alltag sagen alle Kostenvoranschlag, gemeint ist dasselbe. Entscheidend ist nicht das Wort auf dem Briefkopf, sondern ob der Betrieb die Gewähr für die Richtigkeit übernommen hat1.
| Was auf dem Papier steht | Woran der Betrieb gebunden ist | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| Kostenvoranschlag ohne Gewähr | An die Ausführung, nicht an den Betrag | Der Preis darf sich ändern, der Betrieb muss Sie aber unverzüglich warnen |
| Angebot, von Ihnen angenommen | An den genannten Preis für den genannten Umfang | Mehr gibt es nur für Leistungen, die im Umfang nicht drinstehen |
| Pauschalpreis oder Festpreis | An den Betrag, auch bei Fehlkalkulation | Der Betrieb trägt das Mengenrisiko, und er kalkuliert entsprechend |
Zwei Punkte, die häufig übersehen werden. Erstens: Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten2. Wer für die Erstellung Geld verlangen will, muss das vorher vereinbaren, und das kommt bei aufwendigen Aufmaßen durchaus vor. Zweitens: Ein Festpreis ist nur so gut wie die Leistungsbeschreibung daneben. Ein Pauschalpreis für ein Bad, in dem nicht steht, wie viele Quadratmeter gefliest werden und ob die Verbundabdichtung enthalten ist, ist keine Sicherheit, sondern eine Verhandlung, die später stattfindet.
Wann der Preis steigen darf und wann der Betrieb Sie warnen muss
Beim Kostenvoranschlag ohne Gewähr gilt eine Schwelle: Wenn sich zeigt, dass die Arbeit nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist, muss der Betrieb Ihnen das unverzüglich anzeigen1. Tut er es nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Sie dürfen den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Der Betrieb bekommt dann nur den Teil vergütet, der bereits erbracht ist. Das ist die eigentliche Schutzwirkung der Vorschrift, und sie ist der Grund, warum ein sauber geschriebener Kostenvoranschlag Ihnen mehr nützt als ein runder Pauschalbetrag ohne Aufschlüsselung.
Wo genau die Grenze zur wesentlichen Überschreitung liegt, sagt das Gesetz nicht. Es nennt keinen Prozentsatz, sondern nur das Wort „wesentlich", und die Gerichte entscheiden das im Einzelfall. Im Umlauf ist die Größenordnung von 15 bis 20 Prozent; sie steht in dieser Anwendung an keiner Stelle als Zusage, weil wir keine Entscheidung benennen können, die sie trägt.
Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine Faustregel, sondern vereinbaren Sie schriftlich, ab welcher Abweichung der Betrieb sich meldet. Zehn Prozent sind eine übliche und für beide Seiten praktikable Vereinbarung, und sie macht die gesetzliche Anzeigepflicht überprüfbar, statt sie auszulegen.
Was passiert, wenn Sie mitten im Bau etwas ändern
Beim Umbau eines Bauwerks oder eines Teils davon liegt in der Regel ein Bauvertrag vor, und dann haben Sie ein Anordnungsrecht. Der Ablauf ist im Gesetz vorgezeichnet: Sie äußern den Änderungswunsch, beide Seiten suchen eine Einigung über die Änderung und über die Mehr- oder Mindervergütung. Kommt binnen 30 Tagen keine Einigung zustande, können Sie die Änderung in Textform anordnen, und der Betrieb muss ihr nachkommen, soweit ihm die Ausführung zumutbar ist3.
Praktisch heißt das: Eine Änderung ist möglich, sie ist aber nie umsonst, und sie kostet Zeit. Wer in der dritten Bauwoche entscheidet, dass die Dusche doch bodengleich werden soll, ändert nicht nur die Fliesenarbeit, sondern auch die Abdichtung und unter Umständen den Bodenaufbau. Deshalb ist die Stelle, an der eine Änderung am wenigsten kostet, immer noch die Beschreibung vor dem ersten Angebot.
Handelt es sich um den Bau eines neuen Gebäudes oder um erhebliche Umbaumaßnahmen, liegt zusätzlich ein Verbraucherbauvertrag vor. Der bedarf der Textform, und daran hängen weitere Schutzvorschriften5. Eine einzelne Badsanierung erreicht diese Schwelle in der Regel nicht.
Abschlagszahlungen: was Sie zahlen müssen und wann
Der Betrieb darf Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen4. Er muss diese Leistungen durch eine Aufstellung nachweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht. Ist die Leistung nicht vertragsgemäß, dürfen Sie einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Was daraus folgt, ist ein einfacher Prüfschritt: Eine Abschlagsrechnung, die nur einen Prozentsatz des Auftragswerts nennt, erfüllt die Nachweispflicht nicht. Sie dürfen eine Aufstellung verlangen, und Sie sollten es tun, weil genau an dieser Stelle sichtbar wird, ob der Bau dort steht, wo die Rechnung behauptet.
Warum zwei Angebote über dasselbe Bad verschieden hoch ausfallen
In den meisten Fällen liegt der Unterschied nicht im Stundensatz, sondern im Umfang. Die Wissensschicht dieser Anwendung führt für jedes Gewerk die Posten, die in Anfragen von Eigentümern regelmäßig fehlen. Für ein Bad sind das unter anderem:
- die Verbundabdichtung nach DIN 18534 unter den Fliesen im Spritzwasserbereich
- die Entsorgung der alten Sanitärobjekte und des Bauschutts
- der Verschnitt bei Großformat und Diagonalverlegung, der 10 bis 20 Prozent Mehrbedarf ausmacht
- Revisionsklappen für Absperrventile hinter der Beplankung
- ein provisorisches WC während der Bauzeit, wenn die Wohnung bewohnt bleibt
- der hydraulische Abgleich nach einem Heizkörpertausch
Fehlt einer dieser Posten in einem Angebot und steht er im anderen, vergleichen Sie zwei verschiedene Bäder. Das billigere ist dann nicht günstiger, sondern kleiner. Genau dieser Unterschied taucht später als Nachtrag wieder auf, und dann ohne Wettbewerb, weil der Betrieb bereits auf der Baustelle steht.
Der zweite Grund für Abweichungen sind Mengen, die vor dem Aufmaß niemand kennt. Wie viel Estrich unter den Altfliesen liegt und ob er trocken ist, sieht man erst, wenn die Fliesen ab sind. Eine Position, deren Menge offen ist, gehört als offene Position in die Ausschreibung, mit dem Hinweis, wie sie später ermittelt wird. Eine Position, für die jemand eine plausible Zahl geraten hat, sieht besser aus und ist schlechter.
Was das für Ihre Anfrage heißt
Vergleichbar werden Angebote nicht dadurch, dass Sie mehr davon einholen, sondern dadurch, dass alle dieselbe Liste bekommen. Wenn drei Betriebe Position für Position auf denselben Leistungsumfang bieten, ist die Differenz zwischen ihnen eine Preisdifferenz. Wenn jeder seine eigene Liste schreibt, ist die Differenz ein Rätsel.
In der Projektakte, die aus Ihrer Beschreibung entsteht, sind deshalb drei Dinge festgehalten: welche Positionen zum Auftrag gehören, welche Mengen belegt sind und welche noch offen sind, und was ausdrücklich nicht enthalten ist. Mengen, die niemand kennen kann, bleiben offen und werden nicht geschätzt. Betriebe können dann zwar unterschiedlich kalkulieren, aber nicht unterschiedlich verstehen, worum es geht.
Wenn Sie ein Angebot erhalten, das von dieser Liste abweicht, sehen Sie die Abweichung, statt sie zu suchen. Das ist der ganze Unterschied, und er entsteht vor dem ersten Angebot, nicht danach.
Häufige Fragen
- Darf ein Handwerksbetrieb Geld für den Kostenvoranschlag verlangen?
- Nur wenn es vorher vereinbart ist. Im Zweifel ist ein Kostenanschlag nicht zu vergüten2. Bei aufwendigen Aufmaßen ist eine Vergütung durchaus üblich und auch angemessen. Sie sollte dann aber vor dem Termin besprochen sein, oft mit der Abrede, dass sie bei Auftragserteilung verrechnet wird.
- Ist ein Angebot bindend, sobald ich es unterschrieben zurückschicke?
- Mit der Annahme kommt der Vertrag über den beschriebenen Umfang und den genannten Preis zustande. Bindend ist dabei genau das, was beschrieben ist. Deshalb ist die Leistungsbeschreibung der wichtigere Teil des Dokuments, nicht die Summe unten rechts.
- Was mache ich, wenn die Schlussrechnung deutlich höher ist als der Kostenvoranschlag?
- Fragen Sie zuerst, welche Positionen abweichen und warum. War die Abweichung absehbar, hätte der Betrieb Sie unverzüglich warnen müssen1. Bleibt die Erhöhung unbegründet, ist das ein Fall für eine schriftliche Beanstandung und gegebenenfalls für rechtliche Beratung. Dieser Artikel ersetzt sie nicht.
- Sollte ich eine Pauschale oder eine Abrechnung nach Aufmaß vereinbaren?
- Das hängt davon ab, wie sicher die Mengen sind. Bei einem Bad, das vollständig entkernt wird, kennt vor dem Abbruch niemand den Zustand des Untergrunds, und eine Pauschale enthält dann einen Risikoaufschlag, den Sie mitbezahlen. Sind die Mengen bekannt, ist eine Pauschale für Sie meist die ruhigere Lösung.
- Gilt die VOB/B automatisch für meinen Auftrag?
- Nein. Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein Klauselwerk, das nur gilt, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern unterliegen ihre Klauseln zusätzlich der Inhaltskontrolle. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt für Ihren Auftrag das Werkvertragsrecht des BGB.
Dazu passt
Das Vorhaben, auf das dieser Artikel zuläuft. Dort stehen Kostenspannen mit Herkunft, hier stehen sie nicht.
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Quellen
Der nächste Schritt ist eine Beschreibung, kein Formular.
Sie schreiben in eigenen Worten, was ansteht. Daraus entsteht eine Liste, auf die mehrere Betriebe Position für Position bieten. Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.