Dach dämmen
Ohne 0,14 gibt es weder Zuschuss noch Steuerermäßigung
Beide Förderwege verlangen für die Dachschräge denselben Dämmwert. Was das für die Sparrenhöhe heißt, was jeder Weg bei der Dämmung von innen einbringt, und warum der Bonus für den Sanierungsfahrplan hier meist leer ausgeht.
Förderung
Gehört zu Dach von innen dämmen lassen.
Wer sein Dach vom Dachboden aus dämmt, hat zwei Wege zu Geld vom Staat: den Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude und die Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz. Beide setzen für die Dachfläche eines Schrägdachs denselben Höchstwert an, 0,14 W/(m²·K). Für den Zuschuss steht er in den technischen Mindestanforderungen, für die Steuer in Anlage 2 Nr. 2.1 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung. Der Wert, den das Baurecht verlangt, 0,24, reicht für keinen der beiden.
Daraus folgt die wichtigste Auskunft dieser Seite. Wer die Aufdopplung der Sparren spart und nur auf den gesetzlichen Wert dämmt, verzichtet nicht auf einen Teil der Förderung, sondern auf die ganze. Mit den 12 bis 16 Zentimetern eines Altbausparrens ist 0,14 nicht zu erreichen, und deshalb entscheidet die Frage nach der Sparrenhöhe hier auch darüber, ob überhaupt etwas gefördert wird.
Die Rechnungen unten verwenden die Spannen unserer Wissensschicht für ein Satteldach mit rund 140 Quadratmetern, brutto. Sie ersetzen weder den Energieeffizienz-Experten noch die Steuerberatung, aber sie zeigen, in welcher Größenordnung sich die beiden Wege unterscheiden.
Wenn die Sparren reichen: kleiner Auftrag, kein Bonus
Dämmung und Dampfbremse liegen bei rund 8.500 bis 19.000 Euro brutto. Der Grundfördersatz der BEG Einzelmaßnahmen von 15 Prozent ergibt darauf rund 1.300 bis 2.800 Euro. Die Obergrenze von 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben spielt keine Rolle, weil es anders als bei einer Dachsanierung kein Gerüst, keine Neueindeckung und keine Entsorgung gibt, die sie füllen könnten.
Der iSFP-Bonus von 5 Prozent hilft hier nicht. Das BAFA gewährt ihn bei einem Einfamilienhaus erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro und nur auf den Betrag darüber, und diese Schwelle erreicht die Dämmung von innen ohne Aufdopplung nicht. Die Steuerermäßigung nach § 35c beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent in drei Kalenderjahren, also rund 1.700 bis 3.800 Euro.
Wenn aufgedoppelt wird: der Zuschuss holt auf
Mit der Aufdopplung liegt der Auftrag bei rund 18.300 bis 41.200 Euro brutto. Nach dem Grundfördersatz der BEG sind das rund 2.700 Euro am unteren Ende und am oberen Ende 4.500 Euro, weil ohne Sanierungsfahrplan bei 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben Schluss ist. Mit Sanierungsfahrplan steigt die Obergrenze auf 60.000 Euro, und der Bonus greift auf den Teil über 30.000 Euro: am oberen Ende 15 Prozent auf rund 41.200 Euro und 5 Prozentpunkte auf rund 11.200 Euro, zusammen rund 6.700 Euro. Am unteren Ende bleibt es auch mit Fahrplan bei rund 2.700 Euro.
Die Steuerermäßigung nach § 35c bringt bei denselben Aufwendungen rund 3.700 bis 8.200 Euro, verteilt über drei Jahre. Sie liegt damit in beiden Fällen dieser Seite über dem Zuschuss, allerdings nur für den, der in diesen drei Jahren genug Einkommensteuer zahlt, um sie auch zu nutzen.
Was jeder Weg von Ihnen verlangt
Die beiden Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme aus, und sie unterscheiden sich weniger im Betrag als in den Pflichten davor und danach. Die Entscheidung fällt vor der Auftragsvergabe, weil der Zuschuss nur fließt, wenn der Antrag bis dahin gestellt ist.
- Zuschuss: Antrag beim BAFA vor der Auftragsvergabe, Energieeffizienz-Experte von Anfang an, Bauantrag des Gebäudes mindestens fünf Jahre alt. Auch für vermietete Häuser möglich.
- Steuerermäßigung nach § 35c: nur für selbst bewohntes Eigentum, das Gebäude bei Durchführung älter als zehn Jahre, ausgeführt von einem Fachunternehmen, das die Erfüllung der Anforderungen auf amtlichem Muster bescheinigt.
- Für § 35c zusätzlich eine Rechnung in deutscher Sprache mit Arbeitsleistung und Adresse, bezahlt per Überweisung auf das Konto des Betriebs. Barzahlung schließt die Ermäßigung aus.
- Ein Energieberater ist für § 35c keine Pflicht. Wird ein beim BAFA zugelassener Berater mit der Begleitung beauftragt, mindert die Hälfte seines Honorars die Steuer.
Loslegen
Ihre Auswahl geht mit in das Gespräch, damit der Agent nicht bei null anfängt.
Reicht die Höhe Ihrer Sparren für die Dämmung?
Das ist die eine Angabe, die den Preis dieses Vorhabens verdoppeln kann, und sie lässt sich mit einem Zollstock am Dachboden beantworten. Altbausparren sind meist 12 bis 16 Zentimeter hoch, für die geforderte Dämmstärke fehlen dann rund 8 Zentimeter. Die Aufdopplung, die das ausgleicht, kostet bei 140 Quadratmetern rund 9.800 bis 22.200 Euro brutto und damit mehr als die Dämmung selbst.
Sie können oben etwas auswählen, müssen aber nicht. Ohne Auswahl fragt der Agent im Gespräch danach. Kein Formular, keine Postleitzahl, und Kontaktdaten erst, wenn die Akte fertig ist.
Fragen zu diesem Punkt
Die Spannen stammen aus der Wissensschicht dieser Anwendung, mit der auch Ihre Projektakte gerechnet wird. Sie ersetzen kein Angebot.
Grundlage: Wissensschicht Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Positionen Zwischensparrendämmung, Dampfbremse und Aufdopplung, Preisspannen und Mengenfakten (MassivPlan), gesehen am 11.09.2026 · Bedingte Anforderungen an Dachflächen bei Änderung, Anlage 7, Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten für Steildächer (GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung), gesehen am 11.09.2026 · BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Fördersätze, Obergrenzen und technische Mindestanforderungen an Dachflächen, Fassung der Novelle vom 21.07.2026 (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)), gesehen am 11.09.2026 · § 35c Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Bundesministerium der Justiz), gesehen am 28.09.2026 · Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV), Anlage 2 Wärmedämmung von Dachflächen, Nr. 2.1 Dachflächen von Schrägdächern (Bundesministerium der Justiz), gesehen am 28.09.2026
Diese Seite wurde zuletzt am 28.09.2026 redaktionell geprüft. Beträge brutto inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
Zwei Sätze reichen für den Anfang.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts nachschlagen. Der Rest entsteht im Gespräch mit dem Agenten, und Ihre Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.