Bauordnung und Nachbarrecht
Zwölf Länder mit einer Regel, vier ohne
Ob Ihr Nachbar den Zaun verlangen darf, wie hoch er werden muss und wer ihn bezahlt, steht nicht im BGB, sondern in einem Landesgesetz, das es nicht überall gibt.
Recht an der Grenze
Gehört zu Zaun setzen lassen.
Am Zaun treffen drei Rechtsschichten aufeinander, die einander nicht ersetzen. Die erste ist die Landesbauordnung, und sie beantwortet nur eine Frage: Braucht das Bauwerk ein Verfahren? Die zweite ist das private Nachbarrecht des Landes, und es beantwortet alle Fragen, die zwischen Ihnen und dem Grundstück nebenan entstehen. Die dritte sind Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzung, die Höhe, Material und Farbe unabhängig von beiden festsetzen können. Ein grünes Licht aus einer Schicht sagt über die anderen beiden nichts.
Die erste Schicht ist die einfachste. In Nordrhein-Westfalen sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 m verfahrensfrei, außer im Außenbereich; das steht in § 62 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018. Bayern nennt in Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO dieselbe Höhe und führt Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände ausdrücklich mit auf. Für die übrigen Länder nennen wir hier keine Zahl, weil wir sie nicht im Gesetzestext nachgelesen haben, und eine ungeprüfte Zahl wäre an dieser Stelle schlimmer als eine Lücke.
Die zweite Schicht ist die, an der Zaunprojekte tatsächlich scheitern, und sie ist ungleich verteilt. Zwölf Bundesländer haben ein Nachbarrechtsgesetz mit einem eigenen Abschnitt zur Einfriedung. Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben überhaupt kein Nachbarrechtsgesetz. Bayern hat eines dem Namen nach nicht: Sein Nachbarrecht steht in den Art. 43 bis 54 AGBGB, und unter diesen zwölf Artikeln findet sich kein einziger zur Einfriedung. Wo kein Landesgesetz die Einfriedung regelt, gibt es auch keine Einfriedungspflicht, weil das BGB selbst keine kennt.
Diese Auslassung ist die brauchbarste Information dieser Seite, und sie ist genau die, die in Ratgebern fehlt. Ein Eigentümer in Nordrhein-Westfalen kann von seinem Nachbarn verlangen, dass eingefriedigt wird, und der Nachbar trägt die Hälfte. Derselbe Eigentümer in München kann darum bitten. Wer die Rechtslage seines Landes für die bundesweite hält, führt entweder ein Gespräch, das er nicht führen müsste, oder er verzichtet auf einen Anspruch, den er hätte.
Die dritte Schicht kommt zuletzt und schlägt die beiden anderen. Ein Bebauungsplan kann für Vorgärten offene, sockellose Einfriedungen vorschreiben, eine Gestaltungssatzung kann eine Höhe unter zwei Metern festsetzen oder eine Bauart ausschließen. Beides gilt unabhängig davon, dass die Bauordnung das Vorhaben verfahrensfrei stellt, und beides erfährt man nur an einer Stelle: bei der Gemeinde, vor dem Auftrag.
Was das Nachbarrecht regelt, wo es eines gibt
Die Systematik ist in den Ländern mit Nachbarrechtsgesetz ähnlich, die Zahlen sind es nicht. Geregelt werden vier Dinge: ob überhaupt eingefriedigt werden muss, wie die Einfriedung beschaffen sein muss, wo sie steht, und wer sie bezahlt und unterhält. Die Beispiele unten stammen aus drei Ländern, deren Gesetzestext wir für diese Seite gelesen haben.
Auffällig ist weniger, dass die Länder abweichen, als worin sie abweichen. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen setzen beide 1,20 m an, wenn sich keine Ortsüblichkeit feststellen lässt, wählen aber verschiedene Grenzabstände im Außenbereich: 0,50 m gegen 0,6 m. Baden-Württemberg knüpft den Abstand an die Höhe und lässt ihn ab 1,50 m mitwachsen. Und Niedersachsen ist das einzige der drei, das die Frage regelt, welche Seite des Zauns der Nachbar zu sehen bekommt.
- Einfriedungspflicht: in Nordrhein-Westfalen auf Verlangen des Nachbarn, § 32 NachbG NRW
- Beschaffenheit: ortsüblich, sonst etwa 1,20 m, § 35 NachbG NRW und § 28 NNachbG
- Standort: auf der Grenze zwischen bebauten Grundstücken, sonst 0,50 m zurück, § 36 NachbG NRW
- Standort in Niedersachsen: 0,6 m außerhalb bebauter Ortsteile, § 31 NNachbG
- Ansicht: Zaunpfosten sollen dem eigenen Grundstück zugekehrt sein, § 28 Abs. 2 NNachbG
- Kosten der Unterhaltung: je zur Hälfte, § 38 NachbG NRW
- Abstand nach Höhe: 0,50 m, ab 1,50 m Höhe um die Mehrhöhe mehr, § 11 NRG Baden-Württemberg
Der Schritt, den man vor dem Auftrag nicht überspringt
Zwei Auskünfte kosten nichts und entscheiden über das ganze Vorhaben. Die erste holt man bei der Gemeinde: Gilt für das Grundstück ein Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung, und was setzen sie für Einfriedungen fest? Die zweite holt man beim Nachbarn, und zwar schriftlich, wenn eine gemeinsame Einfriedung im Raum steht. In Nordrhein-Westfalen knüpft § 32 NachbG NRW eine Frist von zwei Monaten an genau diese schriftliche Aufforderung.
Der dritte Schritt betrifft die Grenze selbst. Sind Grenzsteine vorhanden und unstrittig, genügt das Aufmaß des Betriebs. Fehlen sie oder weichen die Angaben voneinander ab, führt der Weg über einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, bevor der erste Pfosten gesetzt wird. Ein Zaun, der einen Handbreit auf dem Nachbargrundstück steht, ist eine Überbauung und im Zweifel zurückzubauen, und dieser Rückbau kostet ein Vielfaches der Vermessung.
Loslegen
Ihre Auswahl geht mit in das Gespräch, damit der Agent nicht bei null anfängt.
Welche Art Zaun soll es werden?
Das ist die eine Angabe, die den Preis am stärksten bewegt. Zwischen einer Doppelstabmatte und einer Gabionenwand liegt bei gleicher Länge das Sechsfache, und der Unterschied ist fast vollständig Material. Die Arbeit dahinter ist bei allen vier Bauarten ähnlich: Grenze abstecken, Pfosten gründen, Feld für Feld ausrichten.
Sie können oben etwas auswählen, müssen aber nicht. Ohne Auswahl fragt der Agent im Gespräch danach. Kein Formular, keine Postleitzahl, und Kontaktdaten erst, wenn die Akte fertig ist.
Fragen zu diesem Punkt
Die Spannen stammen aus der Wissensschicht dieser Anwendung, mit der auch Ihre Projektakte gerechnet wird. Sie ersetzen kein Angebot.
Grundlage: Wissensschicht Garten- und Landschaftsbau und Entsorgung, Zaunpositionen und Preisspannen (MassivPlan), gesehen am 03.09.2026 · § 32 NachbG NRW, Einfriedigungspflicht auf Verlangen des Nachbarn (Land Nordrhein-Westfalen), gesehen am 03.09.2026 · § 35 NachbG NRW, Beschaffenheit der Einfriedigung und die Höhe von etwa 1,20 m (Land Nordrhein-Westfalen), gesehen am 03.09.2026 · § 36 NachbG NRW, Standort der Einfriedigung auf oder vor der Grenze (Land Nordrhein-Westfalen), gesehen am 03.09.2026 · § 38 NachbG NRW, Kosten der Unterhaltung je zur Hälfte (Land Nordrhein-Westfalen), gesehen am 03.09.2026 · §§ 28, 30 und 31 NNachbG in der Fassung vom 23.07.2014, Beschaffenheit, gemeinsame Einfriedung auf der Grenze und Abstand von der Grenze (Land Niedersachsen), gesehen am 03.09.2026 · § 11 NRG Baden-Württemberg, tote Einfriedigungen und ihr Grenzabstand (Land Baden-Württemberg), gesehen am 03.09.2026 · Siebter Abschnitt Nachbarrecht, Art. 43 bis 54 AGBGB Bayern, Inhaltsübersicht ohne einen Artikel zur Einfriedung (Freistaat Bayern, Bayerische Staatskanzlei), gesehen am 03.09.2026 · § 62 Abs. 1 Nr. 7 BauO NRW 2018 in der ab 01.09.2026 geltenden Fassung, verfahrensfreie Mauern und Einfriedungen bis 2 m Höhe (Land Nordrhein-Westfalen), gesehen am 03.09.2026 · Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO, verfahrensfreie Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände bis 2 m Höhe (Freistaat Bayern, Bayerische Staatskanzlei), gesehen am 03.09.2026 · Leitfaden Abgrenzung Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Stand November 2024, Eintrag Zaunbau (DIHK in Kooperation mit dem Deutschen Handwerkskammertag), gesehen am 03.09.2026 · ATV DIN 18320, Ausgabe 2019-10, Landschaftsbauarbeiten, Geltungsbereich und Abschnitt 4 zu Neben- und Besonderen Leistungen im Zaunbau (Deutsches Institut für Normung), gesehen am 03.09.2026 · DIN 1054, frostfreie Gründungstiefe von mindestens 0,80 m (Deutsches Institut für Normung), gesehen am 03.09.2026
Diese Seite wurde zuletzt am 03.09.2026 redaktionell geprüft. Beträge brutto inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
Zwei Sätze reichen für den Anfang.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts nachschlagen. Der Rest entsteht im Gespräch mit dem Agenten, und Ihre Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.