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MassivPlan
VorhabenMagazin

Baurecht je Bundesland

Wann die Garage ein Verfahren braucht

Vier der fünf geprüften Länder nennen dieselbe Zahl und meinen drei verschiedene Flächen. Was in fünf Ländern im Gesetz steht, mit Paragraf und Stand.

Diese Erd- und BetonarbeitenElektroinstallationGarten- und LandschaftsbauEntsorgung und ContainerdienstBei den zulassungspflichtigen Handwerken darunter prüfen wir die Handwerkskarte, bevor ein Betrieb Ihre Akte sieht.

Genehmigung

Gehört zu Garage bauen lassen.

Es gibt keine bundesweite Antwort auf die Frage, ob eine Garage genehmigt werden muss. Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht, und die sechzehn Landesbauordnungen entscheiden das jede für sich. Der interessante Teil ist aber nicht mehr die Höhe der Schwelle. Vier der fünf Länder, deren Gesetzestext wir für diese Seite geprüft haben, stehen inzwischen bei 50 m², das fünfte bei 60. Wer nur die Zahl vergleicht, hält das für eine Angleichung.

Sie ist keine, denn die Zahl beschreibt nicht überall dieselbe Fläche. Nordrhein-Westfalen misst die Brutto-Grundfläche, also über die Außenkanten der Wände. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt nennen die Grundfläche, Bayern schlicht die Fläche. Vier Länder sagen 50 m² und meinen drei verschiedene Bezugsgrößen, und der Unterschied zwischen Außenkante und lichtem Maß beträgt bei einer Einzelgarage mit 24er Wänden rund zwei Quadratmeter. Genau an dieser Stelle kippt eine Doppelgarage, die auf dem Papier passt.

Das ist die Art Unterschied, die ein Eigentümer nicht finden kann, indem er die Zahl seines Landes nachschlägt: Er hat sie richtig nachgeschlagen und misst trotzdem falsch. Ein Blick in den Wortlaut ist deshalb kein Übermaß an Sorgfalt, sondern die einzige Möglichkeit, die Zahl überhaupt anzuwenden. Die Bezugsgröße steht in derselben Vorschrift wie die Schwelle, meist im selben Satz.

Der zweite Grund, dem eigenen Land nicht einmalig zu vertrauen, ist die Geschwindigkeit. Drei dieser fünf Schwellen sind binnen fünfzehn Monaten verschoben worden: Baden-Württemberg mit der Reform vom 28.06.2025 von 30 auf 50 m², Niedersachsen zum 01.07.2025 auf insgesamt 60 m² je Baugrundstück unter Streichung der Begrenzung auf zwei Garagen, und Nordrhein-Westfalen zum 01.09.2026 von 30 auf insgesamt 50 m². Die letzte dieser Änderungen trat einen Tag vor dem Erscheinen dieser Seite in Kraft, und die erste Fassung der Seite trug noch die alte Zahl. Ratgebertexte hinken solchen Änderungen jahrelang hinterher, und eine veraltete Zahl schickt Sie entweder in ein unnötiges Verfahren oder an der Genehmigungspflicht vorbei.

Für die übrigen elf Bundesländer steht auf dieser Seite keine Zahl. Nicht, weil es keine gäbe, sondern weil wir sie nicht im Gesetzestext nachgelesen haben, und die Schwelle eines Nachbarlandes zu übernehmen wäre genau die Verallgemeinerung, die hier am meisten schadet.

Verfahrensfrei ist nicht regelfrei

Die Verfahrensfreiheit nimmt Ihnen den Antrag ab, nicht die Regeln. Abstandsflächen, Grenzbebauung, die Festsetzungen des Bebauungsplans, das Nachbarrecht und die Garagenverordnung des Landes gelten unverändert. Der Unterschied ist nur, dass niemand sie vorher prüft und die Verantwortung vollständig bei Ihnen liegt.

Praktisch heißt das: Ein Blick in den Bebauungsplan beim Bauamt kostet nichts und entscheidet mehr als jede Ratgeberseite. Dort steht, wie viel Grundfläche überhaupt noch zur Verfügung steht und ob für Nebengebäude etwas Besonderes festgesetzt ist.

An der Grenze zählt, was schon steht

Garagen dürfen in den geprüften Ländern ohne eigene Abstandsfläche an die Nachbargrenze, solange die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt. Je Grundstücksgrenze sind es überall neun Meter. Über alle Grenzen eines Grundstücks zusammen gehen die beiden Länder auseinander: Bayern bleibt nach Art. 6 Abs. 7 BayBO bei fünfzehn Metern, Nordrhein-Westfalen liegt nach § 6 Abs. 8 BauO NRW 2018 seit dem 01.09.2026 bei achtzehn Metern. Wer eine ältere Auskunft hat, rechnet in Nordrhein-Westfalen mit drei Metern zu wenig.

Angerechnet wird dabei die vorhandene Grenzbebauung. Ein Gartenhaus oder eine ältere Garage an derselben Grenze verkürzt den Spielraum, und zwar unabhängig davon, wer sie einmal gebaut hat. Wer sein Grundstück in diesem Punkt nicht abmisst, plant unter Umständen ein Bauwerk, das drei Meter zu lang ist.

Die Grundflächenzahl ist bei Garagen großzügiger

Die Vorschrift steht oben unter den Angaben zum Grundstück. Was dort nicht steht, ist die Reihenfolge, in der man mit ihr rechnet, und genau daran scheitern die meisten Überschlagsrechnungen. Zuerst lesen Sie im Bebauungsplan die Grundflächenzahl ab und multiplizieren sie mit der Fläche Ihres Grundstücks; heraus kommt die zulässige Grundfläche in Quadratmetern. Davon ziehen Sie ab, was bereits überbaut ist, und zwar das Haus nach seinen Außenmaßen und nicht nach seiner Wohnfläche.

Erst danach greift die Erleichterung, und sie greift auf die zulässige Grundfläche und nicht auf die Garage. Wer sie so liest, als dürfe das Bauwerk selbst um die Hälfte größer werden, rechnet an ihr vorbei. Auch die Kappung ist keine Formsache: Wo der Plan schon eine hohe Grundflächenzahl festsetzt, ist nach oben deutlich weniger Luft, als die 50 vom Hundert vermuten lassen.

Der zweite Fehler steckt in einem einzigen Wort der Vorschrift, nämlich in den Zufahrten. Die gepflasterte Fläche vor dem Tor zählt mit, und sie ist auf dieser Seite eine eigene Zeile in der Kostentabelle: je nach Abstand zur Straße fünfzehn bis vierzig Quadratmeter. Wer sein Vorhaben knapp in die Rechnung bringt, kann es mit derselben Zufahrt wieder herausrechnen, die er ohnehin bezahlt.

Loslegen

Ihre Auswahl geht mit in das Gespräch, damit der Agent nicht bei null anfängt.

Soll die Garage geliefert oder gemauert werden?

Das ist die eine Angabe, die alles andere bestimmt. Beim Fertigteil kaufen Sie den Baukörper beim Hersteller, und ein Betrieb stellt nur die Gründung her. Gemauert entstehen Wände, Ringanker und Decke als eigene Positionen, und aus einem Auftrag werden mehrere. Zwischen beiden Wegen liegt bei gleicher Größe ein Vielfaches.

Soll die Garage geliefert oder gemauert werden?

Sie können oben etwas auswählen, müssen aber nicht. Ohne Auswahl fragt der Agent im Gespräch danach. Kein Formular, keine Postleitzahl, und Kontaktdaten erst, wenn die Akte fertig ist.

Fragen zu diesem Punkt

Die Spannen stammen aus der Wissensschicht dieser Anwendung, mit der auch Ihre Projektakte gerechnet wird. Sie ersetzen kein Angebot.

Grundlage: Wissensschicht Erd- und Betonarbeiten, Galabau, Elektro und Entsorgung, Positionen und Preisspannen (MassivPlan), gesehen am 02.09.2026 · § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018 in der ab 01.09.2026 geltenden Fassung, verfahrensfreie Garagen bis insgesamt 50 m² Brutto-Grundfläche (Land Nordrhein-Westfalen), gesehen am 03.09.2026 · § 6 Abs. 8 BauO NRW 2018 in der ab 01.09.2026 geltenden Fassung, Grenzbebauung mit Garagen ohne eigene Abstandsflächen (Land Nordrhein-Westfalen), gesehen am 03.09.2026 · Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO, verfahrensfreie Garagen bis 50 m² Fläche (Freistaat Bayern, Bayerische Staatskanzlei), gesehen am 02.09.2026 · Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO, Grenzgaragen bis 3 m mittlere Wandhöhe (Freistaat Bayern, Bayerische Staatskanzlei), gesehen am 02.09.2026 · Anhang 1 Nr. 1 Buchst. b (zu § 50 Abs. 1) LBO Baden-Württemberg, verfahrensfreie Garagen bis 50 m² Grundfläche (Land Baden-Württemberg), gesehen am 02.09.2026 · Anhang zu § 60 NBauO Ziffer 1.2 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 25.06.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52), verfahrensfreie Garagen bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück (Land Niedersachsen), gesehen am 02.09.2026 · § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA, verfahrensfreie Garagen bis 50 m² Grundfläche (Land Sachsen-Anhalt), gesehen am 02.09.2026 · § 19 Abs. 4 BauNVO, Anrechnung von Garagen und Stellplätzen auf die zulässige Grundfläche und die Überschreitung um bis zu 50 vom Hundert (Bundesministerium der Justiz), gesehen am 02.09.2026 · DIN 1054, frostfreie Gründungstiefe von mindestens 0,80 m (Deutsches Institut für Normung), gesehen am 07.08.2026

Diese Seite wurde zuletzt am 02.09.2026 redaktionell geprüft. Beträge brutto inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.

Zwei Sätze reichen für den Anfang.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts nachschlagen. Der Rest entsteht im Gespräch mit dem Agenten, und Ihre Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.

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