Wallbox
Warum die Leitung teurer ist als die Box
Vier Posten, von denen nur einer das Gerät ist, und zwei Fragen im Zählerschrank, die über die Hälfte der Rechnung entscheiden, bevor jemand ein Fabrikat ausgesucht hat.
Kosten
Gehört zu Wallbox installieren lassen.
Ein Wallbox-Angebot hat vier Zeilen, und die Zeile mit dem Gerät ist nicht die größte. Box mit Zuleitung liegt bei 800 bis 2.100 Euro, der Zählerplatz bei 180 bis 700, der Überspannungsschutz bei 400 bis 1.200 und die Anmeldung bei 250 bis 650. Wer die drei letzten zusammenzählt, kommt auf mehr als die Box, und das ist bei diesem Vorhaben der Regelfall und nicht die Ausnahme. Ein Gerätepreis aus dem Onlinehandel beantwortet deshalb ungefähr ein Drittel der Frage.
Zwei Befunde entscheiden, ob es bei diesen Zahlen bleibt, und beide stehen im Zählerschrank. Der erste ist Platz: Ist einer frei, kostet der neue Abgang die Untergrenze; ist der Schrank voll oder entspricht er nicht mehr den heutigen Anforderungen, wird daraus der Austausch einer Unterverteilung und damit eine andere Größenordnung. Der zweite ist der Überspannungsschutz. Ist er vorhanden und dokumentiert, entfällt der größte Teil der 400 bis 1.200 Euro; in einem Haus, an dem seit den Neunzigern nichts an der Elektrik gemacht wurde, ist er es nicht.
Der dritte Hebel liegt draußen. Eine Garage an der Hauswand braucht wenige Meter Leitung, eine freistehende Garage am Grundstücksende einen Graben, ein Leerrohr, Erdkabel und die Wiederherstellung der Fläche darüber. Grob gerechnet sind das 400 bis 1.600 Euro für 20 bis 40 Meter, und unter Pflaster oder Terrasse deutlich mehr. Das ist auch der Grund, warum ein belastbarer Preis für dieses Vorhaben ohne einen Blick auf das Grundstück nicht zu haben ist.
Die Positionen
Dieselben Spannen, mit denen der Agent Ihre Akte rechnet. Keine zweite Zahlenwelt fürs Schaufenster.
Was eine Wallbox kostet
Vier Zeilen, von denen nur die erste das Gerät ist. Gerechnet ist ein Ladepunkt mit 11 Kilowatt im Bestand, mit Zuleitung vom vorhandenen Zählerschrank; die letzte Zeile fällt nur an, wenn die Garage frei auf dem Grundstück steht. Beträge brutto, inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
| Position | Spanne brutto |
|---|---|
| Wallbox liefern, montieren und anmeldenGerät mit 11 kW, Wandmontage, Anschluss und die Zuleitung im Bestand. Die Spanne bildet fast ausschließlich die Leitungslänge ab, nicht das Fabrikat: Der Weg vom Zählerschrank zur Garage ist der Posten, der sich zwischen zwei Häusern verzehnfacht. | 952 € – 2.499 € |
| Zählerplatz anpassen und Zähler setzen lassenArbeit im Zählerschrank durch den Elektrofachbetrieb: Platz schaffen, Leitungsschutz und Fehlerstromschutz für den neuen Abgang setzen, Anmeldung vorbereiten. Der Zähler selbst kommt vom Messstellenbetreiber und ist hier nicht enthalten, siehe unten. | 214 € – 833 € |
| Potentialausgleich und Überspannungsschutz herstellenSchutz nach VDE auf der Wechselstromseite, Anbindung an den Hauptpotentialausgleich. In einem Altbau ohne vorhandenen Ausgleich ist das der Posten, der eine Wallbox-Installation von einer Steckdosenmontage unterscheidet. | 476 € – 1.428 € |
| Anmeldung beim NetzbetreiberAusfüllen und Einreichen der Anmeldung vor der Inbetriebnahme, in aller Regel durch den eingetragenen Elektrobetrieb. Liegt die Anlage über der Zustimmungsschwelle, gehört das Abwarten der Antwort dazu, nicht aber eine Zusage über deren Ausgang. | 298 € – 774 € |
| Zuschlag Erdarbeiten zur freistehenden Garagenur wenn nötigGraben, Leerrohr, Erdkabel und Verfüllung, wenn die Garage nicht am Haus liegt. Grob gerechnet mit 20 bis 40 Metern; unter Pflaster oder Terrasse wird es deutlich mehr, weil die Fläche danach wiederhergestellt werden muss. | 476 € – 1.904 € |
| Typischer FallEin Ladepunkt mit 11 Kilowatt in einer Garage am Haus, Zuleitung vom vorhandenen Zählerschrank im Bestand, Anpassung des Zählerplatzes, Überspannungsschutz und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Ohne Erdarbeiten, ohne neuen Zählerschrank und ohne die Gebühr des Messstellenbetreibers, netto gerechnet und hier brutto ausgewiesen. | 1.940 € – 5.534 € |
Was den Preis bewegt
- Der Weg vom Zählerschrank zur Box
- Der größte Hebel und der einzige, der sich vor Ort in einer Minute klären lässt. Eine Garage an der Hauswand kostet die Untergrenze der Wallbox-Zeile, eine freistehende Garage am Grundstücksende zusätzlich 400 bis 1.600 Euro für Graben, Leerrohr und Verfüllung.
- Zustand des Zählerschranks
- Ist Platz für den neuen Abgang, bleibt es bei 180 bis 700 Euro. Ist der Schrank voll oder entspricht er nicht mehr den heutigen Anforderungen, wird daraus ein Austausch der Unterverteilung, und der liegt in einer anderen Größenordnung. Das ist der häufigste Grund für einen Nachtrag bei diesem Vorhaben.
- Die Ladeleistung
- Am Gerätepreis ändert sie wenig, an der Frist viel. Über 12 Kilovoltampere Summenleistung darf erst nach Zustimmung des Netzbetreibers in Betrieb genommen werden, und der hat zwei Monate Zeit. Wer den Termin des Betriebs schon hat, plant diese Frist besser davor ein als danach.
- Vorhandener Überspannungsschutz
- Ist er da und dokumentiert, entfällt der größte Teil der 400 bis 1.200 Euro. In einem Haus, an dem seit den Neunzigern nichts an der Elektrik gemacht wurde, ist er in aller Regel nicht da. Eine vorhandene Blitzschutzanlage macht die Sache nicht billiger, sondern verlangt zusätzlich die Einbindung.
Was in diesen Zahlen nicht steckt
- Die Gebühr des Messstellenbetreibers für den Zähler selbst. Auf dem Angebot des Elektrobetriebs steht nur die Arbeit im Schrank; der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber, wird von ihm gesetzt und läuft über eine eigene jährliche Gebühr.
- Der Austausch eines Zählerschranks, der keinen Platz mehr hat oder nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Das ist eine eigene Leistung in einer anderen Größenordnung und der häufigste Nachtrag bei diesem Vorhaben.
- Ein Lastmanagement, das mehrere Ladepunkte auf die verfügbare Anschlussleistung verteilt. Es ist der technische Weg, mit dem zwei Boxen unter der Zustimmungsschwelle bleiben können; eine belegte Preisspanne dafür führen wir nicht und erfinden sie hier nicht.
- Das Fahrzeug, sein Ladekabel und alles, was am Auto hängt. Ob Ihr Wagen 11 oder 22 Kilowatt überhaupt aufnehmen kann, entscheidet sein eingebauter Lader, und die schnellere Box lädt nicht schneller als er.
- Die Zusage des Netzbetreibers. Wir melden nichts an und stimmen nichts zu; die Anmeldung führt der eingetragene Elektrobetrieb, und über den Ausgang entscheidet allein der Netzbetreiber.
- Eine Photovoltaikanlage, ein Speicher und alles, was Strom erzeugt statt ihn zu verbrauchen. Wer beides zusammen plant, ist auf der Solaranlagen-Seite richtig; dort steht der Generator als eigene Position mit eigener Spanne.
Loslegen
Ihre Auswahl geht mit in das Gespräch, damit der Agent nicht bei null anfängt.
Wie schnell soll geladen werden?
Diese Antwort bewegt den Preis der Box nur wenig und entscheidet dafür die Rechtsfrage. Mitteilen müssen Sie jede Ladeeinrichtung. Zustimmen muss der Netzbetreiber erst, wenn die Summe aller Ladepunkte an Ihrem Hausanschluss über 12 Kilovoltampere liegt, und für diese Antwort hat er zwei Monate Zeit.
Sie können oben etwas auswählen, müssen aber nicht. Ohne Auswahl fragt der Agent im Gespräch danach. Kein Formular, keine Postleitzahl, und Kontaktdaten erst, wenn die Akte fertig ist.
Fragen zu diesem Punkt
Die Spannen stammen aus der Wissensschicht dieser Anwendung, mit der auch Ihre Projektakte gerechnet wird. Sie ersetzen kein Angebot.
Grundlage: § 19 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung, Mitteilungspflicht für Ladeeinrichtungen und Zustimmungsvorbehalt ab 12 Kilovoltampere (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de), gesehen am 09.09.2026 · Webhilfe des Marktstammdatenregisters, Welche Anlagen bzw. Einheiten müssen registriert werden (Bundesnetzagentur), gesehen am 09.09.2026 · Wissensschicht Photovoltaik und Ladeinfrastruktur, sieben Positionen mit Preisspannen und Mengenfakten (MassivPlan), gesehen am 09.09.2026
Diese Seite wurde zuletzt am 09.09.2026 redaktionell geprüft. Beträge brutto inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
Zwei Sätze reichen für den Anfang.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts nachschlagen. Der Rest entsteht im Gespräch mit dem Agenten, und Ihre Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.