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VorhabenMagazin

Laden zu Hause

Wallbox installieren lassen

Die Box kostet weniger als die Leitung, die zu ihr führt. Was der Elektrobetrieb wirklich abrechnet, wann der Netzbetreiber zustimmen muss statt nur Bescheid zu bekommen, und welcher Posten auf Ihrer Rechnung gar nicht von ihm stammt.

Wie schnell soll geladen werden?

Diese Antwort bewegt den Preis der Box nur wenig und entscheidet dafür die Rechtsfrage. Mitteilen müssen Sie jede Ladeeinrichtung. Zustimmen muss der Netzbetreiber erst, wenn die Summe aller Ladepunkte an Ihrem Hausanschluss über 12 Kilovoltampere liegt, und für diese Antwort hat er zwei Monate Zeit.

Wie schnell soll geladen werden?

Sie können oben etwas auswählen, müssen aber nicht. Ohne Auswahl fragt der Agent im Gespräch danach. Kein Formular, keine Postleitzahl, und Kontaktdaten erst, wenn die Akte fertig ist.

Diese PhotovoltaikanlageBei den zulassungspflichtigen Handwerken darunter prüfen wir die Handwerkskarte, bevor ein Betrieb Ihre Akte sieht.

Worum es geht

Geschrieben für jemanden, der zum ersten Mal damit zu tun hat. Fachbegriffe stehen erklärt daneben, wo sie unvermeidlich sind.

Eine Wallbox ist das seltene Vorhaben, bei dem das Gerät der kleinere Teil der Rechnung ist. Die Box selbst liegt zwischen 800 und 2.100 Euro, montiert und angeschlossen. Was daneben steht, ist die Anpassung des Zählerplatzes, der Überspannungsschutz auf beiden Seiten und die Anmeldung, und zusammen sind diese drei Posten regelmäßig größer als das Gerät. Wer nur nach dem Preis der Box fragt, bekommt eine Antwort auf ein Drittel seiner Frage.

Der Grund liegt im Bestand. Eine Ladeeinrichtung ist der größte einzelne Verbraucher, den ein Einfamilienhaus je bekommen hat, und sie hängt an einem Zählerschrank, der oft aus einer Zeit stammt, in der es sie nicht gab. Ob dort noch Platz ist, ob der Potentialausgleich den heutigen Anforderungen genügt und wie weit es vom Schrank bis zur Garage ist, entscheidet den Preis stärker als jede Eigenschaft des Geräts. Das sieht ein Betrieb in fünf Minuten und niemand aus der Ferne.

Die zweite Hälfte dieser Seite ist keine Preisfrage, sondern eine Frist. Jede Ladeeinrichtung ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen, und oberhalb einer bestimmten Leistung darf sie erst laufen, wenn er zugestimmt hat. Dafür hat er zwei Monate. Wer die Box im März bestellt und im April laden will, sollte wissen, auf welcher Seite dieser Schwelle er steht.

Was hier anders ist

Punkte, die nur für dieses Vorhaben gelten. Genau daran scheitern Anfragen, die aus einem Formular kommen.

Mitteilen immer, zustimmen ab 12 Kilovoltampere

§ 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung sagt beides in zwei Sätzen. Zuerst: „Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen." Und dann: Die Inbetriebnahme „bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet." Zwei Monate hat er für die Antwort.

§ 19 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung, Mitteilungspflicht für Ladeeinrichtungen und Zustimmungsvorbehalt ab 12 Kilovoltampere · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Kilovoltampere, und über alle Ladepunkte zusammen

An dieser Stelle geht die verbreitete Faustregel „ab 12 kW" zweimal daneben. Die Schwelle steht in Kilovoltampere und nicht in Kilowatt, und sie gilt für die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage, also für alle Ladepunkte Ihres Hausanschlusses zusammengerechnet. Eine 11-kW-Box bleibt darunter. Zwei 11-kW-Boxen an demselben Anschluss nicht, auch wenn keine von beiden für sich die Schwelle erreicht.

§ 19 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung, Mitteilungspflicht für Ladeeinrichtungen und Zustimmungsvorbehalt ab 12 Kilovoltampere · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Ins Marktstammdatenregister kommt sie nicht

Eine Ladeeinrichtung ist eine Stromverbrauchseinheit, und die Webhilfe des Registers führt Stromverbrauchseinheiten nur dann als registrierungspflichtig, wenn sie an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind. Ladeeinrichtungen kommen in der Aufzählung überhaupt nicht vor. Wer eine Photovoltaikanlage dazu baut, hat die Pflicht trotzdem, aber dann für die Anlage und nicht für die Box.

Webhilfe des Marktstammdatenregisters, Welche Anlagen bzw. Einheiten müssen registriert werden · Bundesnetzagentur

Der Zähler kommt nicht vom Elektrobetrieb

Auf Ihrer Rechnung steht die Anpassung des Zählerplatzes, also die Arbeit im Schrank. Der Zweirichtungs- oder moderne Messeinrichtungszähler selbst gehört dem Messstellenbetreiber und wird von ihm gesetzt und abgerechnet, in aller Regel über eine jährliche Gebühr und nicht über den Betrieb, der die Box montiert. Das ist der Posten, der auf keinem Angebot steht und trotzdem kommt.

Wissensschicht Photovoltaik und Ladeinfrastruktur, sieben Positionen mit Preisspannen und Mengenfakten · MassivPlan

Die Leitung entscheidet, nicht das Gerät

Die Spanne von 800 bis 2.100 Euro für Box und Zuleitung ist so breit, weil die Leitung darin steckt. Zwischen einer Garage, die an den Hauswirtschaftsraum grenzt, und einer freistehenden Garage am anderen Ende des Grundstücks liegen zweistellige Meter, Wanddurchbrüche und unter Umständen ein Graben. Die Eigenschaften der Box, Fabrikat und Bedienung, bewegen den Preis dagegen kaum.

Wissensschicht Photovoltaik und Ladeinfrastruktur, sieben Positionen mit Preisspannen und Mengenfakten · MassivPlan

Kosten

Spannen, keine Punktzahlen. Jede weist aus, woher sie stammt, und wird enger, sobald Ihre Mengen feststehen.

Was eine Wallbox kostet

Vier Zeilen, von denen nur die erste das Gerät ist. Gerechnet ist ein Ladepunkt mit 11 Kilowatt im Bestand, mit Zuleitung vom vorhandenen Zählerschrank; die letzte Zeile fällt nur an, wenn die Garage frei auf dem Grundstück steht. Beträge brutto, inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.

PositionSpanne brutto
Wallbox liefern, montieren und anmeldenGerät mit 11 kW, Wandmontage, Anschluss und die Zuleitung im Bestand. Die Spanne bildet fast ausschließlich die Leitungslänge ab, nicht das Fabrikat: Der Weg vom Zählerschrank zur Garage ist der Posten, der sich zwischen zwei Häusern verzehnfacht.952 € – 2.499 €
Zählerplatz anpassen und Zähler setzen lassenArbeit im Zählerschrank durch den Elektrofachbetrieb: Platz schaffen, Leitungsschutz und Fehlerstromschutz für den neuen Abgang setzen, Anmeldung vorbereiten. Der Zähler selbst kommt vom Messstellenbetreiber und ist hier nicht enthalten, siehe unten.214 € – 833 €
Potentialausgleich und Überspannungsschutz herstellenSchutz nach VDE auf der Wechselstromseite, Anbindung an den Hauptpotentialausgleich. In einem Altbau ohne vorhandenen Ausgleich ist das der Posten, der eine Wallbox-Installation von einer Steckdosenmontage unterscheidet.476 € – 1.428 €
Anmeldung beim NetzbetreiberAusfüllen und Einreichen der Anmeldung vor der Inbetriebnahme, in aller Regel durch den eingetragenen Elektrobetrieb. Liegt die Anlage über der Zustimmungsschwelle, gehört das Abwarten der Antwort dazu, nicht aber eine Zusage über deren Ausgang.298 € – 774 €
Zuschlag Erdarbeiten zur freistehenden Garagenur wenn nötigGraben, Leerrohr, Erdkabel und Verfüllung, wenn die Garage nicht am Haus liegt. Grob gerechnet mit 20 bis 40 Metern; unter Pflaster oder Terrasse wird es deutlich mehr, weil die Fläche danach wiederhergestellt werden muss.476 € – 1.904 €
Typischer FallEin Ladepunkt mit 11 Kilowatt in einer Garage am Haus, Zuleitung vom vorhandenen Zählerschrank im Bestand, Anpassung des Zählerplatzes, Überspannungsschutz und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Ohne Erdarbeiten, ohne neuen Zählerschrank und ohne die Gebühr des Messstellenbetreibers, netto gerechnet und hier brutto ausgewiesen.1.940 € – 5.534 €

Was den Preis bewegt

Der Weg vom Zählerschrank zur Box
Der größte Hebel und der einzige, der sich vor Ort in einer Minute klären lässt. Eine Garage an der Hauswand kostet die Untergrenze der Wallbox-Zeile, eine freistehende Garage am Grundstücksende zusätzlich 400 bis 1.600 Euro für Graben, Leerrohr und Verfüllung.
Zustand des Zählerschranks
Ist Platz für den neuen Abgang, bleibt es bei 180 bis 700 Euro. Ist der Schrank voll oder entspricht er nicht mehr den heutigen Anforderungen, wird daraus ein Austausch der Unterverteilung, und der liegt in einer anderen Größenordnung. Das ist der häufigste Grund für einen Nachtrag bei diesem Vorhaben.
Die Ladeleistung
Am Gerätepreis ändert sie wenig, an der Frist viel. Über 12 Kilovoltampere Summenleistung darf erst nach Zustimmung des Netzbetreibers in Betrieb genommen werden, und der hat zwei Monate Zeit. Wer den Termin des Betriebs schon hat, plant diese Frist besser davor ein als danach.
Vorhandener Überspannungsschutz
Ist er da und dokumentiert, entfällt der größte Teil der 400 bis 1.200 Euro. In einem Haus, an dem seit den Neunzigern nichts an der Elektrik gemacht wurde, ist er in aller Regel nicht da. Eine vorhandene Blitzschutzanlage macht die Sache nicht billiger, sondern verlangt zusätzlich die Einbindung.

Was in diesen Zahlen nicht steckt

  • Die Gebühr des Messstellenbetreibers für den Zähler selbst. Auf dem Angebot des Elektrobetriebs steht nur die Arbeit im Schrank; der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber, wird von ihm gesetzt und läuft über eine eigene jährliche Gebühr.
  • Der Austausch eines Zählerschranks, der keinen Platz mehr hat oder nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Das ist eine eigene Leistung in einer anderen Größenordnung und der häufigste Nachtrag bei diesem Vorhaben.
  • Ein Lastmanagement, das mehrere Ladepunkte auf die verfügbare Anschlussleistung verteilt. Es ist der technische Weg, mit dem zwei Boxen unter der Zustimmungsschwelle bleiben können; eine belegte Preisspanne dafür führen wir nicht und erfinden sie hier nicht.
  • Das Fahrzeug, sein Ladekabel und alles, was am Auto hängt. Ob Ihr Wagen 11 oder 22 Kilowatt überhaupt aufnehmen kann, entscheidet sein eingebauter Lader, und die schnellere Box lädt nicht schneller als er.
  • Die Zusage des Netzbetreibers. Wir melden nichts an und stimmen nichts zu; die Anmeldung führt der eingetragene Elektrobetrieb, und über den Ausgang entscheidet allein der Netzbetreiber.
  • Eine Photovoltaikanlage, ein Speicher und alles, was Strom erzeugt statt ihn zu verbrauchen. Wer beides zusammen plant, ist auf der Solaranlagen-Seite richtig; dort steht der Generator als eigene Position mit eigener Spanne.

Ausführlich: die einzelnen Posten und was Angebote unterscheidet

Weiterlesen

Warum die Leitung teurer ist als die Box

Vier Posten, von denen nur einer das Gerät ist, und zwei Fragen im Zählerschrank, die über die Hälfte der Rechnung entscheiden, bevor jemand ein Fabrikat ausgesucht hat.

Solaranlage installieren lassen

Sagen Sie in zwei Sätzen, wohin die Anlage soll. Daraus entsteht eine vollständige Liste der Arbeiten, mit Mengen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können.

Stromspeicher nachrüsten lassen

Sagen Sie, wie viel Strom Sie im Jahr verbrauchen. Daraus entsteht eine Liste für den Speicher an Ihrer bestehenden Anlage, ohne Generator und ohne neuen Zähler, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können.

Wärmepumpe einbauen lassen

Sagen Sie in zwei Sätzen, was bei Ihnen steht. Daraus entsteht eine vollständige Liste der Arbeiten, mit Mengen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können.

Garage bauen lassen

Die meisten Garagen in Deutschland werden nicht gemauert, sondern geliefert. Diese Seite trennt, was Sie beim Hersteller kaufen, von dem, was ein Handwerksbetrieb für Sie baut, und rechnet nur den zweiten Teil.

Carport bauen lassen

Pfosten, Rahmen und Dach aus Holz, dazu die Fundamente unter den Pfosten. Wände und Tor kommen nicht vor, sonst wäre es eine Garage. Was ein Carport kostet, hängt weniger an der Fläche als an Holzart und Bauart, und deshalb ist die Spanne breit.

Elektrik erneuern lassen

Das Gewerk, das auf elf anderen Seiten dieser Anwendung als Nebenposten steht, hier als das ganze Vorhaben: jede Leitung neu, jede Dose neu, ein neuer Verteiler, am Ende ein Protokoll. Was den Preis macht, ist nicht die Technik, sondern die Zahl der Räume und der Stoff, aus dem die Wände sind.

Sicherungskasten erneuern lassen

Zwei Zeilen stehen in dieser Akte: der neue Kasten mit Schutzschaltern und die Prüfung danach. Sonst nichts, denn Steckdosen, Schalter und Leitungen bleiben, wie sie sind. Wovon der Preis abhängt, ist deshalb weniger die Größe als das, was hinter dem Kasten zum Vorschein kommt.

Aus dem Magazin

Ratgeber, die dieses Vorhaben betreffen. Kostenspannen stehen dort nicht, die stehen hier.

  • Was den Preis bewegt: 151 Treiber, und die meisten stecken schon im Haus

    Jede Vorhaben-Seite nennt vier bis sieben Dinge, die ihren Preis bewegen, mit Größenordnung. Zählt man alle 151 aus, ist der größte Block nicht das, was Sie aussuchen, sondern das, was Ihr Haus schon hat: Baujahr, Zählerschrank, Untergrund, Zufahrt. Vier Fragen, die vor der Anfrage beantwortet sein sollten, weil sie hinterher als Nachtrag kommen.

  • Die Handwerkskarte reicht nicht: das Verzeichnis, das der Netzbetreiber führt

    Bei vier Vorhaben dieser Anwendung steht im Ausschluss derselbe Satz: die Zuleitung rechnet ein anderer Betrieb ab. Was dieser andere Betrieb vorweisen muss, ist nicht die Handwerkskarte, die Sie kennen, sondern ein Eintrag in einem Verzeichnis, das keine Handwerkskammer führt.

  • Geliefert und montiert: wann Kaufrecht gilt und wann Werkvertragsrecht

    Vierzehn Positionen unserer Wissensschicht heißen „liefern und montieren". Für sie gilt nicht selbstverständlich das Werkvertragsrecht, mit dem dieser Bestand sonst rechnet, sondern § 650 BGB verweist sie ins Kaufrecht. Für eine Untergruppe holt derselbe Paragraf einen Teil des Werkvertragsrechts wieder zurück.

  • Wo ein Preis aufhört: was in keinem Angebot steht und warum

    Alle siebenundzwanzig Vorhaben dieser Anwendung führen eine Liste dessen, was ihre Zahlen nicht enthalten, im Schnitt sechs Einträge, zusammen einhundertachtundsechzig. Sie wiederholen sich, und zwar nach einem Muster mit fünf Fällen. Wer das Muster kennt, liest jedes Angebot schneller, auch eines, das nicht von uns kommt.

Was Eigentümer an dieser Stelle fragen

Die Spannen auf dieser Seite stammen aus der Wissensschicht dieser Anwendung, mit der auch Ihre Projektakte gerechnet wird. Sie sind hochgerechnet mit angenommenen Mengen für einen typischen Fall und ersetzen kein Angebot.

Grundlage: § 19 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung, Mitteilungspflicht für Ladeeinrichtungen und Zustimmungsvorbehalt ab 12 Kilovoltampere (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de), gesehen am 09.09.2026 · Webhilfe des Marktstammdatenregisters, Welche Anlagen bzw. Einheiten müssen registriert werden (Bundesnetzagentur), gesehen am 09.09.2026 · Wissensschicht Photovoltaik und Ladeinfrastruktur, sieben Positionen mit Preisspannen und Mengenfakten (MassivPlan), gesehen am 09.09.2026

Diese Seite wurde zuletzt am 09.09.2026 redaktionell geprüft. Beträge brutto inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.

Zwei Sätze reichen für den Anfang.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts nachschlagen. Der Rest entsteht im Gespräch mit dem Agenten, und Ihre Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.

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