Angebote lesen
Wo ein Preis aufhört: was in keinem Angebot steht und warum
Alle siebenundzwanzig Vorhaben dieser Anwendung führen eine Liste dessen, was ihre Zahlen nicht enthalten, im Schnitt sechs Einträge, zusammen einhundertachtundsechzig. Sie wiederholen sich, und zwar nach einem Muster mit fünf Fällen. Wer das Muster kennt, liest jedes Angebot schneller, auch eines, das nicht von uns kommt.
Betrifft
Erd- und Betonarbeiten, Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten, Elektroinstallation, Entsorgung und Containerdienst, Gerüstbauarbeiten
Jede Kostenangabe hat einen Rand, und der Rand ist die interessantere Hälfte. Auf unseren Vorhaben-Seiten steht er als eigene Liste: einhundertachtundsechzig Einträge über siebenundzwanzig Seiten, im Schnitt sechs je Seite, und keine Seite kommt ohne aus1.
Wer diese Listen nebeneinanderlegt, sieht, dass sie sich wiederholen. Es sind nicht siebenundzwanzig verschiedene Grenzen, sondern fünf Arten von Grenze, die immer wieder an anderer Stelle auftauchen. Die fünf zu kennen ist nützlich, weil sie auch für Angebote gelten, die nicht von uns kommen: Ein Angebot, das keine dieser Grenzen benennt, hat sie nicht etwa nicht, sondern nennt sie nur nicht.
Erstens: was ein anderes Gewerk macht
Der häufigste Fall, und der mit dem größten Betrag dahinter. Eine Leistung fällt an, sie ist offensichtlich Teil des Vorhabens, und trotzdem steht sie nicht im Angebot, weil sie ein anderer Betrieb ausführt und eigenständig abrechnet.
Bei der Markise ist es die Elektrozuleitung für den Antrieb, beim Rollladen dieselbe, bei der Wallbox der Weg vom Verteiler in die Garage, beim Pool die Zuleitung für Pumpe und Steuerung. Vier Vorhaben, derselbe Satz, jedes Mal weil die Arbeit an der elektrischen Anlage einem eigens dafür zugelassenen Betrieb vorbehalten ist2.
Das ist die Grenze, die am teuersten überrascht, weil sie nach einer Kleinigkeit aussieht und keine ist. Sie erkennen sie an einer Formulierung wie „bauseits" oder „durch den Auftraggeber zu stellen".
Zweitens: was Sie selbst kaufen
Der zweite Fall sieht aus wie eine Lücke und ist eine Vertragsgrenze. Bei einer Fertiggarage und bei einem Fertigbecken steht in unserer Ausschlussliste derselbe Gedanke: Der Baukörper ist ein Kaufvertrag mit dem Hersteller und keine Handwerksleistung1.
Dahinter steckt keine Bequemlichkeit, sondern die Sache. Wer ein fertiges Erzeugnis kauft und es setzen lässt, hat zwei Verhältnisse mit zwei verschiedenen Partnern, zwei Rechnungen und zwei Gewährleistungen. Ein Angebot, das beides zu einer Zahl verschmilzt, ist bequemer zu lesen und im Mangelfall schwerer zu handhaben.
Beim Treppenlift, beim Kaminofen und bei der Photovoltaikanlage liegt dieselbe Trennung vor. Erkennbar ist sie daran, dass ein Angebot vom Gerätepreis spricht und ein anderes von der Montagepauschale.
Drittens: was geplant und nicht gebaut wird
Die dritte Grenze verläuft zwischen Ausführung und Planung. Der Standsicherheitsnachweis, den die Landesbauordnungen verlangen, sobald in tragende Bauteile eingegriffen wird, ist eine Planungsleistung eines bauvorlageberechtigten Tragwerksplaners. Der ausführende Betrieb setzt ihn um, aufstellen darf er ihn nicht, und deshalb steht das Honorar in drei unserer Vorhaben ausdrücklich im Ausschluss1.
Dasselbe gilt für die Energieberatung, für den Energieausweis und für jede Genehmigungsplanung. Die Regel dahinter ist einfacher, als sie klingt: Wer eine Leistung erbringt, darf ihre eigene Prüfung nicht ausstellen.
Viertens: was eine Behörde nimmt
Gebühren sind der Fall, bei dem der Betrag klein und die Verzögerung groß ist. Antragsgebühren, Sondernutzungserlaubnis für das Gerüst auf dem Gehweg, Anschlussgebühren des Versorgers: In vier unserer Vorhaben stehen sie im Ausschluss1.
Der Grund ist, dass niemand außer der Behörde sie beziffern kann. Sie richten sich nach kommunaler Satzung, und dieselbe Leistung kostet einen Kreis weiter etwas anderes. Ein Angebot, das eine solche Gebühr mit einer bundesweit gültigen Zahl ausweist, hat sie geschätzt.
Fünftens: was hinterher weggefahren wird
Der einzige der fünf Fälle, in dem dieselbe Sache bei uns einmal als Preis und einmal als Grenze steht. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Unterscheidung: Der Container für den anfallenden Bauschutt ist planbar und deshalb eine Position mit Menge. Was beim Öffnen zum Vorschein kommt, ist es nicht.
Für das Lesen eines fremden Angebots ist das die nützlichste der fünf Regeln. Wenn Abbruch drinsteht und Abfuhr nicht, ist das Angebot nicht falsch, sondern unvollständig, und die Differenz zahlen Sie später. Wem der Abfall dabei überhaupt zu überlassen ist, steht in einem eigenen Artikel über die Zuständigkeit für Abfall; hier geht es nur um die Grenze im Angebot.
Was das für Ihre Anfrage heißt
Die fünf Fälle ergeben eine Prüfliste, die Sie an jedes Angebot anlegen können, auch an eines von woanders. Steht Strom drin? Steht das Gerät drin oder nur die Montage? Steht ein Nachweis drin, den der Betrieb selbst nicht ausstellen darf? Stehen Gebühren drin? Steht die Abfuhr drin und nicht nur der Abbruch?
Fünf Fragen, und keine davon setzt Fachkenntnis voraus. Was sie voraussetzen, ist die Bereitschaft, ein günstigeres Angebot als das unvollständigere zu erkennen, wenn es das ist.
In unserer Projektakte hat diese Prüfliste einen festen Platz: Jedes Gewerk führt, was in Anfragen regelmäßig vergessen wird, und diese Posten stehen als sichtbare Zeilen in der Akte statt als stille Annahme. Was wir nicht bepreisen, steht daneben mit dem Grund, aus dem wir es nicht tun. Wie beides zusammen auf einer Seite aussieht, sehen Sie bei Garage bauen lassen. Und wenn Sie zwei Angebote vergleichen, hilft der Blick in unseren Artikel über Kostenvoranschlag, Angebot und Festpreis, denn die Bindung ist die zweite Hälfte derselben Frage.
Häufige Fragen
- Ist ein Angebot mit vielen Ausschlüssen ein schlechtes Angebot?
- Eher das Gegenteil. Die Ausschlüsse verschwinden nicht dadurch, dass sie ungenannt bleiben; sie tauchen dann als Nachtrag auf. Ein Angebot, das fünf Grenzen benennt, ist im Zweifel von jemandem geschrieben, der die Baustelle kennt. Vergleichbar werden zwei Angebote ohnehin erst, wenn beide dieselben Grenzen ziehen, und dafür ist die ausgeschriebene Liste die Voraussetzung.
- Warum steht Entsorgung mal im Preis und mal im Ausschluss?
- Weil zwei verschiedene Dinge gemeint sind. Der Container für den anfallenden Bauschutt ist planbar und deshalb eine Position mit Menge und Preis. Was beim Öffnen zum Vorschein kommt, ist es nicht: eine belastete Fraktion, ein ausgebautes Gerät, eine Sondermenge. In dreizehn unserer Vorhaben ist die Entsorgung ein Gewerk, in neun steht sie zugleich als Grenze1, und beides zusammen beschreibt die Lage genauer als eines von beidem.
- Was heißt „bauseits"?
- Dass die Leistung Ihre Sache ist. Der Begriff steht in Angeboten für alles, was der Auftraggeber stellt oder stellen lässt: der Strom auf der Baustelle, das Wasser, die Zufahrt, oft auch die Zuleitung zu einem Gerät. Er ist nicht unseriös, sondern üblich; er wird nur regelmäßig überlesen. Wo Sie ihn finden, gehört die Frage dazu, wer diese Leistung dann erbringt und was sie kostet.
- Kann ein Betrieb das ganze Vorhaben übernehmen?
- Verlangen können Sie es, bekommen werden Sie es selten, und in zwei der fünf Fälle darf es der Betrieb gar nicht. Bei der Elektroarbeit und bei der Trinkwasserinstallation ist die Ausführung eigens zugelassenen Unternehmen vorbehalten, und beim Standsicherheitsnachweis darf der Ausführende nicht sein eigener Prüfer sein. Was Sie stattdessen verlangen können, ist eine Koordination: ein Betrieb, der die anderen beauftragt und Ihnen eine Rechnung stellt. Das ist eine Leistung, sie hat einen Preis, und sie gehört ins Angebot geschrieben.
Dazu passt
Das Vorhaben, auf das dieser Artikel zuläuft. Dort stehen Kostenspannen mit Herkunft, hier stehen sie nicht.
Garage bauen lassen
Die meisten Garagen in Deutschland werden nicht gemauert, sondern geliefert. Diese Seite trennt, was Sie beim Hersteller kaufen, von dem, was ein Handwerksbetrieb für Sie baut, und rechnet nur den zweiten Teil.
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Was den Preis bewegt: 151 Treiber, und die meisten stecken schon im Haus
Jede Vorhaben-Seite nennt vier bis sieben Dinge, die ihren Preis bewegen, mit Größenordnung. Zählt man alle 151 aus, ist der größte Block nicht das, was Sie aussuchen, sondern das, was Ihr Haus schon hat: Baujahr, Zählerschrank, Untergrund, Zufahrt. Vier Fragen, die vor der Anfrage beantwortet sein sollten, weil sie hinterher als Nachtrag kommen.
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Was wir nicht fragen: 49 Angaben, die den Preis nicht bewegen
Neben den 163 Angaben, die unser Agent abfragt, führt jedes Gewerk eine zweite Liste: was er nicht fragen soll, weil es den Preis nicht bewegt. 49 Einträge, und zwei Drittel davon sind dasselbe Ding in anderer Gestalt: die Farbe und der Hersteller. Was ein Betrieb wirklich braucht, ist die Klasse, und die Klasse ist fast immer eine Entscheidung, die Sie noch gar nicht getroffen haben müssen.
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Wer auf wen wartet: das Netz hinter dem Bauablauf
Der Bauablauf in der Projektakte ist keine Liste, sondern ein Netz: Jedes der sechzehn Gewerke trägt eine Nummer und nennt, worauf es wartet. Nebeneinandergelegt zeigen die sechzehn Einträge zwei Gewerke, an denen je fünf andere hängen, zwei, an denen gar nichts hängt, und eine Stelle, an der Nummer und Abhängigkeit sich vier Wochen lang widersprachen.
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Quellen
Der nächste Schritt ist eine Beschreibung, kein Formular.
Sie schreiben in eigenen Worten, was ansteht. Daraus entsteht eine Liste, auf die mehrere Betriebe Position für Position bieten. Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.