Termine und Fristen
Wenn der Betrieb nicht kommt: Frist, Verzug, Vertragsstrafe
Die häufigste Enttäuschung auf einer Baustelle ist nicht der Mangel, sondern das Ausbleiben. Was Sie dann tun können, hängt fast vollständig davon ab, was vor Baubeginn im Vertrag stand, und dort steht meistens zu wenig.
Betrifft
Trockenbauarbeiten, Elektroinstallation, Sanitär- und Heizungsarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten
Ein Termin, der nur mündlich genannt wurde, trägt selten etwas. Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, kann der Gläubiger sie sofort verlangen1. Das klingt nach einer starken Stellung und ist praktisch eine schwache: Sofort verlangen heißt, dass Sie erst noch etwas tun müssen, bevor überhaupt etwas läuft.
Die Schritte danach bauen aufeinander auf, und keiner lässt sich überspringen. Dieser Artikel geht sie in der Reihenfolge durch, in der sie greifen, und benennt bei jedem, was vorher im Vertrag gestanden haben muss.
Ein Termin, der keiner ist
Zwischen "wir fangen im März an" und einem vereinbarten Termin liegt der ganze Unterschied. Verbindlich wird ein Datum, wenn es im Vertrag steht, und nützlich wird es, wenn es kalendermäßig bestimmt ist.
Für den Ablauf mehrerer Gewerke reicht ein einziges Enddatum ohnehin nicht. Brauchbar sind zwei Angaben je Gewerk: wann begonnen wird und wie viele Werktage die Arbeit dauert. Daraus lässt sich die Kette prüfen, und daraus wird sichtbar, wessen Verzögerung wen trifft.
Was den Verzug auslöst
Der Betrieb kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit nicht leistet2. Die Mahnung ist also der Regelfall und keine Höflichkeit: Ohne sie passiert rechtlich zunächst nichts, auch wenn der Termin längst vorbei ist.
Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und die Zeit sich davon kalendermäßig berechnen lässt, wenn der Betrieb die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, oder wenn besondere Gründe den sofortigen Verzug rechtfertigen2.
Der zweite Fall ist der für eine Baustelle mit mehreren Betrieben interessante. "Beginn zwei Werktage nach Fertigstellung der Rohinstallation" ist eine solche Bestimmung: Das Ereignis geht voraus, die Frist rechnet sich davon nach dem Kalender. Wer so formuliert, spart sich die Mahnung und bekommt zugleich eine Kette, die zueinander passt.
Die Nachfrist und was danach möglich wird
Verzug allein verschafft Ihnen einen Anspruch auf den Schaden, den die Verzögerung verursacht. Um sich vom Vertrag zu lösen oder Ersatz statt der Leistung zu verlangen, brauchen Sie einen weiteren Schritt.
Schadensersatz statt der Leistung setzt voraus, dass Sie dem Betrieb erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt haben3. Für den Rücktritt gilt dasselbe: Erbringt der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, können Sie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zurücktreten4. Entbehrlich ist die Frist unter anderem dann, wenn der Betrieb die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert4.
Angemessen heißt: lang genug, dass die Arbeit in dieser Zeit tatsächlich möglich wäre. Eine Frist von drei Tagen für ein Gewerk, das eine Woche dauert, ist keine Frist, sondern ein Formfehler. Setzen Sie sie schriftlich, benennen Sie die Leistung konkret und nennen Sie ein Datum statt einer Dauer.
Die Vertragsstrafe muss vorher vereinbart sein
Eine Vertragsstrafe entsteht nicht aus dem Ärger, sondern aus einer Abrede. Verspricht der Schuldner für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt5.
Zwei Dinge folgen daraus. Erstens muss die Abrede vor dem Verzug im Vertrag stehen; nachträglich lässt sie sich nicht herstellen. Zweitens hängt sie am Verzug, also an allem, was im vorigen Abschnitt steht. Eine Vertragsstrafe in einem Vertrag ohne kalendermäßig bestimmten Termin ist eine Abrede, die kaum je greift.
Üblich ist eine Staffelung je Werktag mit einer Obergrenze, bezogen auf die Auftragssumme des betroffenen Gewerks. Ob ein Betrieb sich darauf einlässt, ist Verhandlungssache, und die Antwort ist selbst eine Auskunft: Wer für einen Termin nicht einstehen will, den er selbst genannt hat, hat für diesen Termin keine Kapazität eingeplant.
Was das für Ihre Anfrage heißt
Alles Vorstehende wird vor Baubeginn entschieden, nicht danach. Ein Vertrag ohne Datum, ohne Dauer und ohne Abrede lässt Ihnen bei einer Verzögerung genau einen Weg, und der beginnt mit einer Mahnung und kostet Wochen.
Die Reihenfolge, in der die Gewerke arbeiten, steht in der Projektakte mit den Abhängigkeiten dazwischen, weil sie ohnehin gebraucht wird. Dieselbe Kette lässt sich für die Termine benutzen: Wer je Gewerk Beginn und Dauer festhält, kann ein Datum an ein vorausgehendes Ereignis knüpfen, statt für jedes Gewerk ein eigenes Wunschdatum zu raten.
Was die Kette selbst betrifft, welches Gewerk auf welches wartet und warum eine Verschiebung sich nach hinten fortpflanzt, steht in Die Reihenfolge der Gewerke.
Häufige Fragen
- Der Betrieb war da, arbeitet aber viel langsamer als angekündigt. Ist das Verzug?
- Nur bezogen auf einen fälligen Termin. Langsamkeit an sich ist kein Verzug; das Überschreiten eines vereinbarten Fertigstellungstermins ist einer. Ohne vereinbarten Termin bleibt Ihnen die Mahnung, mit der die Fälligkeit erst wirksam eingefordert wird2.
- Kann ich einfach einen anderen Betrieb beauftragen und die Rechnung weiterreichen?
- Nicht ohne die Frist. Ersatz der Aufwendungen für eine Ersatzvornahme setzt voraus, dass Sie zuvor erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben3. Wer den zweiten Betrieb ohne diesen Schritt beauftragt, bleibt in aller Regel auf den Mehrkosten sitzen.
- Muss die Mahnung eine bestimmte Form haben?
- Das Gesetz schreibt keine vor. Nehmen Sie trotzdem Textform, und zwar aus Beweisgründen: Sie müssen später zeigen, dass und wann gemahnt wurde. Ein Anruf lässt sich nicht belegen.
- Was ist mit den Kosten der anderen Gewerke, die deswegen warten?
- Das ist der Schaden, um den es meistens wirklich geht, und er ist der Grund, die Kette zu dokumentieren. Ersatzfähig ist, was sich dem Verzug zurechnen lässt und was Sie belegen können, etwa die Rechnung für ein zweites Mal Gerüst oder eine Stornogebühr des nächsten Gewerks.
Dazu passt
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Quellen
Der nächste Schritt ist eine Beschreibung, kein Formular.
Sie schreiben in eigenen Worten, was ansteht. Daraus entsteht eine Liste, auf die mehrere Betriebe Position für Position bieten. Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.