Förderung einordnen
Welche Vorhaben gefördert werden und welche nicht
Wer zwei Vorhaben derselben Größenordnung plant, kann bei einem mehrere tausend Euro Zuschuss bekommen und beim anderen nichts. Der Unterschied liegt nicht in der Summe und nicht im Aufwand, sondern in einer Linie, die quer durch das Haus läuft.
Betrifft
Elektroinstallation, Fliesenlegerarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Dachdeckerarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude zahlt nicht für Sanierung im Allgemeinen, sondern für Bauteile, die zur thermischen Gebäudehülle gehören, und für die Anlagentechnik, die sie beheizt12. Alles, was innerhalb dieser Hülle steht oder außerhalb von ihr liegt, fällt heraus, unabhängig davon, was es kostet.
Das erklärt einen Befund, der auf den einzelnen Vorhaben-Seiten dieser Anwendung immer wieder auftaucht und dort jeweils wie ein Einzelfall aussieht: Ein Dach mit Dämmung wird gefördert, dasselbe Dach ohne Dämmung nicht. Eine Küche wird nie gefördert, auch wenn sie mehr kostet als das Dach.
Die Trennlinie ist die thermische Hülle
Denken Sie sich eine geschlossene Linie um die beheizten Räume Ihres Hauses. Was auf dieser Linie liegt, ist förderfähig: Außenwand, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Fenster und Außentüren. Was die Wärme erzeugt oder verteilt, ist es ebenfalls.
Was innerhalb der Linie steht, ist es nicht. Eine Küche, ein Bad, ein Bodenbelag, eine neue Innentür verändern die Energiebilanz des Gebäudes nicht und stehen deshalb in keinem Programm.
Was außerhalb der Linie liegt, ist es auch nicht. Ein Garten, eine Terrassenüberdachung, ein Zaun oder ein unbeheizter Kaltwintergarten gehören nicht zur beheizten Hülle. Beim Kaltwintergarten ist das der Punkt, an dem sich die meisten täuschen: Er hat Glas, Rahmen und Dämmwerte wie ein Bauteil der Hülle, aber er umschließt keinen beheizten Raum.
Die Beträge, Sätze und Bedingungen je Vorhaben stehen dort, wo sie hingehören, mit Datum und Quelle: für das Dach in Dachsanierung, Förderung, für die anderen jeweils im Förderabschnitt der Vorhaben-Seite. Dieser Artikel nennt sie bewusst nicht noch einmal, denn zwei Stellen mit denselben Zahlen driften auseinander.
Was bleibt, wenn die Bundesförderung nicht greift
Für die Vorhaben innerhalb und außerhalb der Linie bleibt der Weg über die Steuer, und er ist deutlich kleiner. § 35a EStG begünstigt Handwerkerleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten und einer Obergrenze von 1.200 Euro Ermäßigung im Kalenderjahr; Material zählt nicht mit, was bei materiallastigen Vorhaben wie einer Küche den Hebel weiter verkleinert3. Was das bei einem konkreten Vorhaben ausmacht, steht in Küche, Kosten.
Daneben steht § 35c EStG für energetische Maßnahmen am selbst genutzten, mindestens zehn Jahre alten Gebäude, mit einer Verteilung über drei Jahre4. Der greift wieder nur an der Hülle und an der Anlagentechnik, also genau dort, wo auch die Bundesförderung greift. Er ist die Alternative zum Zuschuss, nicht die Ergänzung: Für dieselbe Maßnahme geht das eine oder das andere.
Zwei praktische Folgerungen. Erstens: Bei einem Vorhaben innerhalb der Linie lohnt es sich, Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausweisen zu lassen, weil sonst auch der kleine Hebel entfällt. Zweitens: Bei einem Vorhaben auf der Linie ist die Entscheidung zwischen Zuschuss und Steuerermäßigung eine Rechnung mit Ihrem Steuersatz, und die gehört zu Ihrer Steuerberatung.
Wo die Linie überrascht
Drei Fälle tauchen in Anfragen regelmäßig auf, und in allen dreien liegt die Vermutung daneben.
- Das Dach ohne Dämmung. Eine Neueindeckung allein liegt zwar auf der Hülle, verbessert sie aber nicht. Erst mit der Dämmung wird die Maßnahme förderfähig, und dann zählen die zugehörigen Arbeiten mit. Das ist der Unterschied zwischen keinem Zuschuss und einem erheblichen, bei fast identischer Baustelle.
- Die Terrassenüberdachung. Sie schließt an das Haus an und sieht nach Gebäudehülle aus. Sie umschließt aber keinen beheizten Raum und bleibt außen vor, siehe Terrassenüberdachung.
- Der Garten. Es gibt kein Programm des Bundes für Gartenanlagen. Wer Ihnen etwas anderes in Aussicht stellt, meint ein Landes- oder Kommunalprogramm oder er meint etwas anderes; siehe Garten anlegen.
Was das für Ihre Anfrage heißt
Die Frage, die Sie vor der ersten Anfrage klären sollten, lautet nicht wie hoch die Förderung ist, sondern ob Ihr Vorhaben die Linie berührt. Danach richtet sich, ob überhaupt eine Reihenfolge einzuhalten ist, ob eine fachkundige Person eingebunden werden muss und ob der Auftrag warten muss, bis ein Bescheid da ist.
Berührt Ihr Vorhaben die Linie nicht, entfällt all das, und die Planung wird einfacher. Berührt es sie, gehören die Fördervoraussetzungen als eigene Positionen in die Ausschreibung, damit jeder bietende Betrieb dieselben Anforderungen kalkuliert.
In der Projektakte ist deshalb je Position vermerkt, ob sie zur Hülle gehört. Ein Vorhaben, das beides enthält, etwa ein Dach mit Dämmung und einem neuen Bodenbelag im Spitzboden, wird dadurch nicht zu einem Antrag, sondern zu zwei getrennt zu behandelnden Teilen.
Häufige Fragen
- Mein Bad wird komplett erneuert. Gibt es dafür wirklich nichts?
- Aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude nichts, weil ein Bad innerhalb der Hülle liegt1. Es gibt einen anderen Weg, wenn barrierereduzierend umgebaut wird, und der läuft nicht über die Energieförderung. Was davon derzeit beantragbar ist, steht im Förderabschnitt der Bad-Seite mit Datum.
- Zählt der Austausch der Heizung zur Hülle?
- Nein, aber er ist trotzdem gefördert. Die Hülle ist der eine Zweig der Bundesförderung, die Anlagentechnik der andere, und beide werden unterschiedlich behandelt, mit unterschiedlichen Sätzen und unterschiedlichen Zuständigkeiten. Deshalb stehen sie auf getrennten Seiten.
- Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?
- Für dieselbe Maßnahme nicht4. Für unterschiedliche Maßnahmen in unterschiedlichen Jahren ist das eine Frage der Aufteilung und Ihres Steuersatzes. Diese Rechnung stellt Ihre Steuerberatung auf.
- Warum steht in diesem Artikel kein einziger Fördersatz?
- Weil er dann an zwei Stellen stünde. Die Sätze, Obergrenzen und Bedingungen ändern sich, zuletzt im Juli 2026, und sie werden je Vorhaben mit Stand und Quelle geführt. Ein zweiter Ort mit denselben Zahlen wäre in wenigen Monaten der falsche.
Dazu passt
Das Vorhaben, auf das dieser Artikel zuläuft. Dort stehen Kostenspannen mit Herkunft, hier stehen sie nicht.
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