Beratung einordnen
Was die Energieberatung kostet und wann sie sich rechnet
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird oft empfohlen, als lohne er sich immer. Er lohnt sich bei manchen Vorhaben deutlich und bei anderen gar nicht, und der Unterschied lässt sich vor der Beauftragung ausrechnen statt hinterher bedauern.
Betrifft
Gerüstbauarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Fenster- und Türarbeiten
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine kostenpflichtige Leistung, die bezuschusst wird und die ihrerseits einen Bonus in der Gebäudeförderung auslöst. Drei Geldflüsse also, und sie zeigen nicht alle in dieselbe Richtung.
Die Frage, die vor der Beauftragung zu beantworten ist, lautet deshalb nicht, ob ein Fahrplan sinnvoll ist. Sie lautet, ob das Vorhaben groß genug ist, damit der Bonus das Honorar übertrifft. Bei den Vorhaben dieser Anwendung fällt die Antwort unterschiedlich aus.
Was die Beratung kostet und was der Bund davon trägt
Gefördert werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten; wer die Ergebnisse zusätzlich in einer Eigentümerversammlung vorstellen lässt, erhält einmalig 250 Euro obendrauf1. Was davon bei Ihnen als Eigenanteil bleibt, hängt am vereinbarten Honorar, und der Vergleich mit den Positionen Ihres Vorhabens steht in Dachsanierung, Kosten.
Der Zuschuss geht an Sie und wird getrennt beantragt. Er hat mit der Förderung der Baumaßnahme nichts zu tun, weder im Antrag noch im Zeitpunkt, und er wird auch dann gezahlt, wenn Sie am Ende nichts von dem umsetzen, was im Fahrplan steht.
Der Fahrplan ist nicht das Beratungsgespräch
Zwei Dinge werden regelmäßig verwechselt, weil beide Beratung heißen.
Das eine ist das informatorische Beratungsgespräch, das § 36 GModG von Eigentümern kleinerer Wohngebäude vor der Beauftragung von Planungsleistungen verlangt, sofern es kostenfrei angeboten wird3. Es ist eine Pflicht, es ist kurz, und es kostet nichts. Was dabei gilt und wer darauf hinweisen muss, steht in Der Energieausweis: wofür er gilt und wofür nicht.
Das andere ist der Sanierungsfahrplan: eine bezahlte Aufnahme des Gebäudes mit einer Reihenfolge von Maßnahmen über Jahre hinweg. Er ist keine Voraussetzung dafür, dass Sie sanieren dürfen, sondern eine Voraussetzung dafür, dass ein bestimmter Bonus greift.
Wann sich der Fahrplan rechnet und wann nicht
Der Bonus wirkt nicht auf jede Maßnahme gleich, weil er an eine Schwelle der förderfähigen Ausgaben geknüpft ist und weil je nach Vorhaben Unterschiedliches in diese Ausgaben hineinzählt2. Daraus ergeben sich zwei gegenläufige Fälle, und beide sind auf den Vorhaben-Seiten mit Zahlen und Stand hinterlegt.
Beim Fenstertausch greift der Bonus in aller Regel nicht. Die förderfähigen Ausgaben einer solchen Maßnahme bleiben meist unter der Schwelle, ab der er überhaupt wirkt, sodass dem Honorar kein zusätzlicher Zuschuss gegenübersteht. Die Rechnung dazu steht in Fenster, Förderung.
Bei der Dachsanierung greift er, und zwar deutlich, weil hier nicht nur die Dämmung zählt, sondern auch die Neueindeckung, die Lattung, das Gerüst und die Entsorgung als Umfeldmaßnahmen. Damit liegen die förderfähigen Ausgaben fast immer oberhalb der Schwelle. Die vollständige Beispielrechnung, welcher Betrag mit und ohne Fahrplan herauskommt, steht in Dachsanierung, Förderung und wird hier bewusst nicht wiederholt.
Die Faustregel, die daraus folgt, ist einfacher als die Rechnung: Der Fahrplan lohnt sich, wenn Sie eine große Maßnahme an der Gebäudehülle planen oder mehrere Maßnahmen über Jahre verteilen wollen. Bei einer einzelnen kleinen Maßnahme ist er ein Aufwand, der sich nicht zurückholt.
Was das für Ihre Anfrage heißt
Die Entscheidung über den Fahrplan fällt vor der Beauftragung, weil er bei Antragstellung bereits vorliegen muss. Wer ihn nachträglich erstellen lässt, hat die Kosten und nicht den Bonus.
Nützlich ist deshalb, den Umfang früh grob zu kennen. Nicht auf den Euro genau, sondern nur so weit, dass die Frage nach der Schwelle beantwortbar wird: Geht es um ein Bauteil oder um mehrere, kommen Gerüst und Entsorgung dazu, ist eine Dämmung Teil der Maßnahme oder nicht.
Genau diese Angaben stehen in der Projektakte, bevor das erste Angebot vorliegt, weil sie ohnehin für die Ausschreibung gebraucht werden. Wer ohnehin ein Vorhaben oberhalb der Schwelle plant, kann die Beratung damit gleich in die Reihenfolge einbauen, statt sie nachzuschieben.
Häufige Fragen
- Bekomme ich den Zuschuss zur Beratung auch, wenn ich nicht saniere?
- Ja. Der Zuschuss zur Energieberatung wird für die Beratungsleistung gezahlt und nicht für eine Umsetzung1. Ob Sie den Fahrplan später abarbeiten, bleibt Ihre Entscheidung; für den Bonus in der Gebäudeförderung muss die Maßnahme allerdings aus dem Fahrplan stammen.
- Muss ich den Fahrplan komplett umsetzen, damit der Bonus greift?
- Nein, gefördert wird die einzelne Maßnahme, die im Fahrplan empfohlen ist. Der Fahrplan ist ein Plan über Jahre und keine Verpflichtung, ihn in einem Zug abzuarbeiten. Die zeitlichen Bedingungen dazu stehen im Förderabschnitt des jeweiligen Vorhabens.
- Kann der Betrieb, der später baut, auch die Beratung machen?
- Beratung und Ausführung gehören getrennt. Wer die Maßnahme später ausführt, hat ein Interesse an ihrem Umfang, und genau davon soll die Beratung unabhängig sein. Für die Beratungsförderung gelten dazu eigene Anforderungen an die beratende Person1.
- Lohnt sich die Beratung, wenn ich ohnehin nur ein Bauteil erneuere?
- Für den Bonus meist nicht, siehe oben. Für die Frage, in welcher Reihenfolge Sie über Jahre vorgehen, kann sie sich trotzdem lohnen, weil manche Maßnahmen andere ausschließen oder verteuern. Welche das sind, steht in Reparieren oder erneuern.
Dazu passt
Das Vorhaben, auf das dieser Artikel zuläuft. Dort stehen Kostenspannen mit Herkunft, hier stehen sie nicht.
Dach sanieren lassen
Beschreiben Sie in zwei Sätzen, was bei Ihnen ansteht. Daraus entsteht eine vollständige Liste der Arbeiten, von der Gerüststellung über den Abbruch bis zur Entsorgung, mit Mengen und Kostenspannen, auf die mehrere Betriebe dasselbe Angebot schreiben können.
Dachsanierung: die einzelnen Posten und was Angebote unterscheidet
Weiterlesen
Die Abnahme: der Moment, in dem die Beweislast kippt
Die Abnahme verschiebt eine einzige Sache, und diese eine Sache entscheidet später jeden Streit über Mängel: wer von beiden etwas beweisen muss. Solange noch Geld aussteht, hat das für Sie eine praktische Seite, danach nur noch eine rechtliche.
5 Min. Lesezeit
Anzahlung, Abschlag, Schlussrate: wie viel wann fällig wird
Wann welcher Teil des Geldes fällig wird, steht selten im Angebot und entscheidet trotzdem darüber, wie viel Handhabe Sie am Ende noch haben. Drei Raten gegen Baufortschritt sind die übliche Form, und jede Abweichung davon hat einen Grund, den Sie kennen sollten.
4 Min. Lesezeit
Wenn der Betrieb nicht kommt: Frist, Verzug, Vertragsstrafe
Die häufigste Enttäuschung auf einer Baustelle ist nicht der Mangel, sondern das Ausbleiben. Was Sie dann tun können, hängt fast vollständig davon ab, was vor Baubeginn im Vertrag stand, und dort steht meistens zu wenig.
4 Min. Lesezeit
Quellen
Der nächste Schritt ist eine Beschreibung, kein Formular.
Sie schreiben in eigenen Worten, was ansteht. Daraus entsteht eine Liste, auf die mehrere Betriebe Position für Position bieten. Kontaktdaten fragen wir erst, wenn die Akte fertig ist.